Promotionsausschuss
Aufgaben
- Er entscheidet im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation über die Zulassung zum Promotionsstudium, im Zweifelsfall auch über das zuzulassende Promotionsfach; insbesondere stellt er im Zulassungsfall die Eignung zum Promotionsstudium fest.
- Er legt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Umfang und Inhalt des auf die Promotion vorbereitenden Studiums bzw. der weiteren Studien fest und bescheinigt den erfolgreichen Abschluss dieses Studiums.
- Er nimmt Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahrens entgegen.
- Er genehmigt die Zulassung einer Dissertation in einer anderen Sprache.
- Er stellt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen fest, insbesondere die Äquivalenz von Studienabschlüssen.
- Er entscheidet über Ausnahmen vom Erfordernis des Studiums an der Universität Paderborn.
- Er eröffnet das Promotionsverfahren und gibt die Eröffnung der Hochschulöffentlichkeit bekannt.
- Er bestimmt für jedes einzelne Promotionsverfahren die Gutachterinnen und Gutachter sowie weitere Mitglieder der Promotionskommission. Dabei können Vorschläge der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Er bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Promotionskommission; diese bzw. dieser darf nicht Gutachterin oder Gutachter sein. Sie bzw. er muss Mitglied der Fakultät für Kulturwissenschaften sein.
- Er überwacht den Ablauf des Promotionsverfahrens und entscheidet über Fristsetzungen.
- Er entscheidet über die Einstellung des Promotionsverfahrens und über die Ungültigkeit von Promotionsleistungen.
- Er entscheidet im Bedarfsfall über die Bestellung einer weiteren Gutachterin oder eines weiteren Gutachters.
- Er entscheidet über Widersprüche.
- Er entscheidet über die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Pflichtexemplare.
- Er kann dem Fakultätsrat Änderungen der Promotionsordnung vorschlagen.
Bitte geben Sie alle Promotionsunterlagen bei Sophie Jacobs ab, damit es nicht zu Zeitverzögerungen in Ihrem Verfahren kommt.
Mitglieder
Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)
- Prof. Dr. Heike M. Buhl (Vorsitzende des Promotionsausschusses)
- Prof. Dr. Ilka Mindt
- Prof. Dr. Harald Schroeter-Wittke
Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)
- Dr. Stefan Elit
Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2023 - September 2024)
- Lara Kolodzeizik (nachgewählt ab März 2024)