Information zum Auslandsaufenthalt im Bachelor of Education
Der Auslandsaufenthalt ist gemäß § 36 (2) den besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung folgendermaßen beschrieben:
„Das Studium des Unterrichtsfaches Englisch umfasst einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache. Der Auslandsaufenthalt darf in maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der Auslandsaufenthalt kann beispielsweise in Form von Studium, Praktika, Sprachaufenthalt oder Arbeit für eine karitative Organisation erbracht werden.“
Die Beratung zum dreimonatigen Auslandsaufenthalt findet in den Sprechstunden von Dr. Markus Freudinger statt.
- Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten finden Sie auf den weiteren Seiten des Instituts für Anglistik und Amerikanistik oder der Fakultät für Kulturwissenschaft.
- Jedes Semester findet die Infowoche “Ab ins Ausland” statt.
- Auf PANDA finden Sie einen Kurs mit dem Titel “Auslandsaufenthalt” aus dem jeweils laufenden Semester. In diesem Kurs finden Sie weitere Informationen und in diesem Kurs geben Sie Nachweise über erfolgte Aufenthalte ab.
Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich frühzeitig über den Auslandsaufenthalt zu informieren.
Laut Prüfungsordnung können Sie den Auslandsaufenthalt in einem entsprechenden Land der Zielsprache absolvieren. Die Zielsprache ist Englisch. Falls Sie unsicher sind ob Ihr Zielland geeignet ist, klären Sie das vor Beginn des Aufenthaltes mit Dr. Markus Freudinger ab.
Diese Tätigkeiten werden vollständig angerechnet:
- Studium im englischsprachigen Ausland
- Praktikum im englischsprachigen Ausland mit unmittelbarem Bezug zum Studium/zur Fächerkombination, insbesondere Praktikum in Bildungseinrichtungen
- Fremdsprachenassistenz (PAD) im englischsprachigen Ausland
- Sprachkurse im englischsprachigen Ausland
- Freiwilligenarbeit im englischsprachigen Ausland
- Au-pair im englischsprachigen Ausland
- Arbeit in Vollzeit im englischsprachigen Ausland
In den oben genannten Fällen ist eine Anerkennung des Auslandsaufenthaltes ohne weitere Beratung im Vorfeld möglich. Voraussetzung für die Anerkennung ist die nachvollziehbare Dokumentation des Aufenthalts.
Über die oben genannten Fälle hinaus sind andere inhaltliche Ausgestaltungen des Auslandsaufenthaltes grundsätzlich denkbar. In diesen Fällen ist vor Beginn des Aufenthalts eine Absprache mit Dr. Markus Freudinger unbedingt erforderlich.
Auslandsaufenthalte können sehr kostspielig sein, müssen das aber nicht sein. Falls Sie finanzielle Sorgen daran hindern, einen Auslandsaufenthalt zu planen, lassen Sie sich in den Sprechstunden von Dr. Markus Freudinger beraten.
Auf den Seiten der Fakultät für Kulturwissenschaft finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten. Gleichwohl: nicht alle Formen von Auslandsaufenthalten sind förderungsfähig.
Der Auslandsaufenthalt ist ein Teil des Studiums, sollte also während der Studienzeit im Bachelor of Education erfolgen. In Ausnahmefällen können längere Auslandsaufenthalte, die unmittelbar vor Beginn des Studiums erfolgt sind, anerkannt werden.
Wichtig: Ohne abgeschlossenen Auslandsaufenthalt erhalten Sie keinen Abschluss für den Studiengang Bachelor of Education mit dem Unterrichtsfach Englisch und können nicht in den Master of Education wechseln. Ein “Aufschieben” in den Master ist nicht möglich.
Es ist selbstverständlich möglich, dass Sie sich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Details zur Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
Die nötige Bescheinigung der Fakultät können Sie bei Dr. Markus Freudinger oder Anke Riebau unterschreiben lassen.
Bitte vergessen Sie nicht, sich den Auslandsaufenthalt schriftlich (keine E-Mail) von offizieller Seite im Gastland (z.B. durch die Gast-Universität, Gastfamilie, Arbeitgeber*innen etc.) bestätigen zu lassen. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, wo Sie waren, wie lange Sie dort waren und was Sie dort getan haben.
Wenn Sie das Unterrichtsfach Englisch in Kombination mit Französisch oder Spanisch studieren, ist auch in diesen Fächern ein Auslandsaufenthalt vorgesehen. Kommen Sie in diesem Fall unbedingt in eine der Beratungssprechstunden.
In Härtefällen ist es möglich, den Auslandsaufenthalt durch äquivalente Leistungen zu ersetzen. Hier geht es vor allem um Studium mit Beeinträchtigung oder die Vereinbarkeit von Studium und Care-Arbeit. Besprechen Sie Ihre individuelle Situation am besten persönlich mit Dr. Markus Freudinger.
Erst dann, wenn Sie den Auslandsaufenthalt über die komplette Dauer von mindestens drei Monaten absolviert haben, kann die Eintragung in PAUL erfolgen. Melden Sie sich dafür in PAUL für den Auslandsaufenthalt (Modul, Veranstaltung, Leistung) an. Falls es dabei Schwierigkeiten gibt, wenden Sie sich bitte ans Studienbüro KW.
Laden Sie alle relevanten Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen, Reisedokumente etc.), die den Aufenthalt nachvollziehbar machen, im entsprechenden PANDA Kurs hoch. Informieren Sie Dr. Markus Freudinger per Mail über den Upload.