In­for­ma­ti­on zum Aus­lands­auf­ent­halt im Ba­che­lor of Edu­ca­ti­on

Der Auslandsaufenthalt ist gemäß § 36 (2) den besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung folgendermaßen beschrieben:

„Das Studium des Unterrichtsfaches Englisch umfasst einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache. Der Auslandsaufenthalt darf in maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der Auslandsaufenthalt kann beispielsweise in Form von Studium, Praktika, Sprachaufenthalt oder Arbeit für eine karitative Organisation erbracht werden.“

Die Beratung zum dreimonatigen Auslandsaufenthalt findet in den Sprechstunden von Dr. Markus Freudinger statt. Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten finden Sie auf den weiteren Seiten des Instituts für Anglistik und Amerikanistik. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig über den Auslandsaufenthalt zu informieren.

Laut Prüfungsordnung können Sie den Auslandsaufenthalt in einem entsprechenden Land der Zielsprache absolvieren. Die Zielsprache ist Englisch.

Die Prüfungsordnung gibt Beispiele an (Studium, Praktika, Sprachaufenthalt, Arbeit für eine karitative Organisation). Andere Formen sind ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kompetenzen in Bezug auf die englische Sprache und deren Kultur(en) stärken.

Der Auslandsaufenthalt ist ein Teil des Studiums, sollte also während der Studienzeit im Bachelor of Education erfolgen. In Ausnahmefällen können längere Auslandsaufenthalte, die unmittelbar vor Beginn des Studiums erfolgt sind, anerkannt werden.

Bitte vergessen Sie nicht, sich den Auslandsaufenthalt schriftlich (keine E-Mail) von offizieller Seite im Gastland (z.B. durch die Gast-Universität, Gastfamilie, Arbeitgeber etc.) bestätigen zu lassen. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, wo Sie waren, wie lange Sie dort waren und was Sie dort getan haben.

Wenn Sie das Unterrichtsfach Englisch in Kombination mit Französisch oder Spanisch studieren, ist auch in diesen Fächern ein Auslandsaufenthalt vorgesehen. Kommen Sie in diesem Fall unbedingt in eine der Beratungssprechstunden.

Erst dann, wenn Sie den Auslandsaufenthalt über die komplette Dauer von mindestens drei Monaten abgelegt haben, kann die Eintragung in PAUL erfolgen. Melden Sie sich dafür in PAUL für den Auslandsaufenthalt (Modul, Veranstaltung, Leistung) an. Laden Sie alle relevanten Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen, Reisedokumente etc.), die den Aufenthalt nachvollziehbar machen, im entsprechenden PANDA Kurs hoch. Informieren Sie Dr. Markus Freudinger per Mail über den Upload.

In der Pandemiesituation war es mehrfach möglich (nach SoSe 2020, WiSe 2020/2021 und SoSe 2021) auch ohne absolvierten Auslandsaufenthalt innerhalb der UPB in den Master zu wechseln (der Auslandsaufenthalt muss später nachgeholt werden). Diese Sonderregel gilt ein letztes Mal nach Wintersemester 2021/2022. Studierende die den B.Ed. im Sommersemester 2022 oder später abschließen, müssen den Auslandsaufenthalt also wieder regulär während der Bachelorphase absolvieren. Details zu den Sonderregelungen finden Sie im PANDA Kurs "Auslandsaufenthalt". Sie können sich jederzeit selbst für diesen Kurs im aktuellen Semester einschreiben.

An­sprech­part­ner

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Dr. Markus Freudinger

Linguistik - Bereich Prof. Mindt

Beratung zum und Anerkennung des 3-monatigen Auslandsaufenthalts im B.Ed., Fachstudienberatung Zwei-Fach BA Englische Sprachwissenschaft

E-Mail schreiben +49 5251 60-4127