Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Kulturwissenschaften

Alexandra Treder

Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Kulturwissenschaften

Alina Kornbach

Wissenschaftliche Mitarbeiterin - stv. Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Kulturwissenschaften

Aufgabenbereiche der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät vertritt die zentrale Gleichstellungs-beauftragte der Universität auf Fakultätsebene. Sie wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Fakultät hin. Sie ist in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Fakultät betreffen, frühzeitig zu unterrichten. Sie kann hierzu an den Sitzungen der Gremien der Fakultät in Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Ihre Aufgabenbereiche sind insbesondere:

  • Mitwirkung und Beratung der Fakultätsleitung bei der Erstellung des Frauenförderplans und des Berichts zum Frauenförderplan sowie die Überprüfung der Einhaltung und Fortschreibung des Frauenförderplans. Verantwortlich für die Erstellung und Umsetzung des Frauenförderplans und die Erstellung des Berichts ist die Fakultätsleitung.
  • Mitwirkungen in Berufungsverfahren und Personalverfahren der Fakultät, in Vertretung und Absprache mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist im Falle der Vertretung weiterhin wie ein Mitglied zu informieren und einzuladen.
  • Mitwirkung bei der Antragstellung zu den Fördermitteln im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes und bei den Zielvereinbarungen zur Gleichstellung zwischen Fakultät und Hochschulleitung.
  • Mitglied im Fakultätsrat und anderen Gremien der Fakultät mit beratender Stimme.
  • Beratung und Information von Mitgliedern und Angehörigen der Fakultät in Gleichstellungsbelangen.

Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät vertritt die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät im vorübergehenden Abwesenheitsfall. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte übernimmt in Absprache bestimmte Aufgabenbereiche der Gleichstellung innerhalb der Fakultät.

(Amtszeit 4 Jahre, 10/2023 - 09/2027)