Pro­mo­ti­ons­aus­schuss

Aufgaben

  • Er entscheidet im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation über die Zulassung zum Promotionsstudium, im Zweifelsfall auch über das zuzulassende Promotionsfach; insbesondere stellt er im Zulassungsfall die Eignung zum Promotionsstudium fest.
  • Er legt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Umfang und Inhalt des auf die Promotion vorbereitenden Studiums bzw. der weiteren Studien fest und bescheinigt den erfolgreichen Abschluss dieses Studiums.
  • Er nimmt Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahrens entgegen.
  • Er genehmigt die Zulassung einer Dissertation in einer anderen Sprache.
  • Er stellt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen fest, insbesondere die Äquivalenz von Studienabschlüssen.
  • Er entscheidet über Ausnahmen vom Erfordernis des Studiums an der Universität Paderborn.
  • Er eröffnet das Promotionsverfahren und gibt die Eröffnung der Hochschulöffentlichkeit bekannt.
  • Er bestimmt für jedes einzelne Promotionsverfahren die Gutachterinnen und Gutachter sowie weitere Mitglieder der Promotionskommission. Dabei können Vorschläge der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Er bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Promotionskommission; diese bzw. dieser darf nicht Gutachterin oder Gutachter sein. Sie bzw. er muss Mitglied der Fakultät für Kulturwissenschaften sein.
  • Er überwacht den Ablauf des Promotionsverfahrens und entscheidet über Fristsetzungen.
  • Er entscheidet über die Einstellung des Promotionsverfahrens und über die Ungültigkeit von Promotionsleistungen.
  • Er entscheidet im Bedarfsfall über die Bestellung einer weiteren Gutachterin oder eines weiteren Gutachters.
  • Er entscheidet über Widersprüche.
  • Er entscheidet über die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Pflichtexemplare.
  • Er kann dem Fakultätsrat Änderungen der Promotionsordnung vorschlagen.

Mit­glie­der

Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2024 - September 2027)

  • Prof. Dr. Claudia Bergmann (seit 01.10.25) - stellv. Vorsitz
  • Prof. Dr. Harry Kullmann
  • Prof. Dr. Sebastian Luft (seit 28.01.26) - Vorsitz 

Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2024 - September 2027)

  • PD Dr. Olaf Hartung

Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2025 - September 2026)

  • Charlotte Zöllner (FSR Theologien)


Einreichung von Unterlagen:
Bitte reichen Sie alle Promotionsunterlagen bei der zuständigen Sekretärin Sophie Jacobs ein, damit es nicht zu Zeitverzögerungen in Ihrem Verfahren kommt.

Se­kre­ta­ri­at

Sophie Jacobs

Fakultät für Kulturwissenschaften » Dekanatsmitarbeiter*in Kulturwissenschaften

Raum C5.307
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Zulassungsunterlagen senden Sie bitte an promotion@kw.uni-paderborn.de oder benutzen den roten Briefkasten auf dem C5-Flur.

Bezüglich der Abgabe von Dissertationen bitte ich um eine kurze Terminabsprache.

Vereinbaren Sie auch gerne einen individuellen Beratungstermin (vor Ort, telefonisch oder per Zoom) mit mir, wenn Sie Fragen rund um das Thema Promotionen und Habilitationen haben.