Promotionsausschuss

Aufgaben

  • Er entscheidet im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation über die Zulassung zum Promotionsstudium, im Zweifelsfall auch über das zuzulassende Promotionsfach; insbesondere stellt er im Zulassungsfall die Eignung zum Promotionsstudium fest.
  • Er legt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Umfang und Inhalt des auf die Promotion vorbereitenden Studiums bzw. der weiteren Studien fest und bescheinigt den erfolgreichen Abschluss dieses Studiums.
  • Er nimmt Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahrens entgegen.
  • Er genehmigt die Zulassung einer Dissertation in einer anderen Sprache.
  • Er stellt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen fest, insbesondere die Äquivalenz von Studienabschlüssen.
  • Er entscheidet über Ausnahmen vom Erfordernis des Studiums an der Universität Paderborn.
  • Er eröffnet das Promotionsverfahren und gibt die Eröffnung der Hochschulöffentlichkeit bekannt.
  • Er bestimmt für jedes einzelne Promotionsverfahren die Gutachterinnen und Gutachter sowie weitere Mitglieder der Promotionskommission. Dabei können Vorschläge der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Er bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Promotionskommission; diese bzw. dieser darf nicht Gutachterin oder Gutachter sein. Sie bzw. er muss Mitglied der Fakultät für Kulturwissenschaften sein.
  • Er überwacht den Ablauf des Promotionsverfahrens und entscheidet über Fristsetzungen.
  • Er entscheidet über die Einstellung des Promotionsverfahrens und über die Ungültigkeit von Promotionsleistungen.
  • Er entscheidet im Bedarfsfall über die Bestellung einer weiteren Gutachterin oder eines weiteren Gutachters.
  • Er entscheidet über Widersprüche.
  • Er entscheidet über die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Pflichtexemplare.
  • Er kann dem Fakultätsrat Änderungen der Promotionsordnung vorschlagen.

Bitte geben Sie alle Promotionsunterlagen bei Sophie Jacobs ab, damit es nicht zu Zeitverzögerungen in Ihrem Verfahren kommt.

 

Mitglieder

Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)

  • Prof. Dr. Heike M. Buhl (Vorsitzende des Promotionsausschusses)
  • Prof. Dr. Ilka Mindt
  • Prof. Dr. Harald Schroeter-Wittke

Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)

  • Dr. Stefan Elit

Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2023 - September 2024)

  • Michelle Ginder

Sekretariat

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Sophie Jacobs

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

Promotionsausschuss, Habilitationen, Stipendien

E-Mail schreiben +49 5251 60-3955