Pro­mo­ti­ons­aus­schuss

Aufgaben

  • Er entscheidet im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation über die Zulassung zum Promotionsstudium, im Zweifelsfall auch über das zuzulassende Promotionsfach; insbesondere stellt er im Zulassungsfall die Eignung zum Promotionsstudium fest.
  • Er legt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Umfang und Inhalt des auf die Promotion vorbereitenden Studiums bzw. der weiteren Studien fest und bescheinigt den erfolgreichen Abschluss dieses Studiums.
  • Er nimmt Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahrens entgegen.
  • Er genehmigt die Zulassung einer Dissertation in einer anderen Sprache.
  • Er stellt im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen fest, insbesondere die Äquivalenz von Studienabschlüssen.
  • Er entscheidet über Ausnahmen vom Erfordernis des Studiums an der Universität Paderborn.
  • Er eröffnet das Promotionsverfahren und gibt die Eröffnung der Hochschulöffentlichkeit bekannt.
  • Er bestimmt für jedes einzelne Promotionsverfahren die Gutachterinnen und Gutachter sowie weitere Mitglieder der Promotionskommission. Dabei können Vorschläge der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Er bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Promotionskommission; diese bzw. dieser darf nicht Gutachterin oder Gutachter sein. Sie bzw. er muss Mitglied der Fakultät für Kulturwissenschaften sein.
  • Er überwacht den Ablauf des Promotionsverfahrens und entscheidet über Fristsetzungen.
  • Er entscheidet über die Einstellung des Promotionsverfahrens und über die Ungültigkeit von Promotionsleistungen.
  • Er entscheidet im Bedarfsfall über die Bestellung einer weiteren Gutachterin oder eines weiteren Gutachters.
  • Er entscheidet über Widersprüche.
  • Er entscheidet über die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Pflichtexemplare.
  • Er kann dem Fakultätsrat Änderungen der Promotionsordnung vorschlagen.

Mit­glie­der

Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2024 - September 2027)

  • Prof. Dr. Ilka Mindt (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Harald Schroeter-Wittke
  • Prof. Dr. Harry Kullmann

Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2024 - September 2027)

  • PD Dr. Olaf Hartung

Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2024 - September 2025)

  • Lara Kolodzeizik

 


Einreichung von Unterlagen:
Bitte reichen Sie alle Promotionsunterlagen bei der zuständigen Sekretärin Sophie Jacobs ein, damit es nicht zu Zeitverzögerungen in Ihrem Verfahren kommt.

Se­kre­ta­ri­at

Sophie Jacobs

Fakultät für Kulturwissenschaften » Dekanatsmitarbeiter*in Kulturwissenschaften

Raum C5.307
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Sie erreichen mich Mo-Do von 08:30 -12:30 Uhr in Raum C5.307, nachmittags nach Absprache.

Zulassungsunterlagen senden Sie bitte an promotion@kw.uni-paderborn.de oder benutzen den roten Briefkasten auf dem C5-Flur.

Bezüglich Abgabe von Dissertationen bitte ich um eine kurze Terminabsprache.

Das Promotionssekretariat geht vom 19.12.24 - 05.01.25 in die Weihnachtspause.