Drei Kulturformen und ein Gute-Praxis-Beispiel erhalten die Auszeichnung: der Belecker Sturmtag, die klassische deutsche Reitlehre und der Zirkus sowie die Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien.
Im Jahr 2022 ist das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen um vier weitere auf insgesamt 16 Einträge angewachsen. Bei einem Festakt am 24. November im Haus der Stiftungen in Düsseldorf überreicht Gonca Türkeli-Dehnert, Staatssekretärin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der neu aufgenommenen „lebendigen Traditionen“ die Urkunde und ein manuell gefertigtes Glasobjekt als Zeichen der Anerkennung. Der Erhalt und die Pflege von Immateriellem Kulturerbe wie mündlichen Ausdrucksweisen, darstellenden Künsten, Bräuchen, Ritualen, Naturwissen und traditionellen Handwerkstechniken sind ein Schwerpunkt der Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf diese Weise soll das Geschichtsbewusstsein gestärkt und das kulturelle Gedächtnis lebendig gehalten werden.
Staatssekretärin Türkeli-Dehnert sagt: „Zahlreiche, oft alltägliche Dinge, Gewohnheiten, Traditionen und Bräuche prägen das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens. Sie sind identitätsstiftend und schaffen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit. Wir wollen diese Traditionen und Bräuche lebendig halten und sichtbar machen. Die Aufnahme ins Landesinventar ist ein Zeichen unserer großen Wertschätzung dieser Bräuche und Traditionen.“
Als Sprecherin der Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe hebt Prof. Dr. Eva-Maria Seng hervor: „In diesem Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals auch ein Gute-Praxis-Beispiel in das Landesinventar eingeschrieben. Die Tätigkeit der Planetarien ist von größter Bedeutung für die Weitergabe von Wissen um die Natur und das Universum an Kinder, Jugendliche und Erwachsene und regt dazu an, Fragen der Nachhaltigkeit und der Endlichkeit von Ressourcen zu reflektieren. Durch ihre Effektivität und Übertragbarkeit auf andere Kulturerbebereiche außerhalb der Astronomie stellt die Praxis ein Modellprogramm der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes dar, das zum Nachahmen anregen soll.“
Hintergrund ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Infolgedessen hat der Staat die Aufgabe, Verzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes auf seinem Gebiet zu erstellen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder können sich Gruppen und Gemeinschaften, die Träger kultureller Ausdrucksformen sind, in einem zweijährigen Turnus in ihrem Bundesland um die Aufnahme in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ bewerben. Nordrhein-Westfalen führt aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein eigenes Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes.
Die nächste Bewerbungsrunde beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2023. Weitere Informationen, Beratung und Unterstützung bietet die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn allen Interessierten und Bewerbenden kostenfrei an. Kontakt: landesstelle@ike.upb.de, Tel. 05251 605462. Siehe auch: www.kulturerbe-forschung.de.