Seit dem 1. April können Gruppen, Gemeinschaften und ggf. Einzelpersonen bis zum 31. Oktober 2025 lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen für die Aufnahme in das Landesinventar Immaterielles Kulturerbe NRW und das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorschlagen.
Aufnahmekriterien
Um in die Verzeichnisse aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.
Darüber hinaus können sich innovative und erfolgreiche Modellprojekte, die zu einer nachhaltigen Entwicklung, Pflege und Weitergabe Immateriellen Kulturerbes beitragen, für das Register Guter Praxisbeispiele bewerben. Das Register ist Teil des Bundeweiten Verzeichnisses. Es gelten separate Aufnahmekriterien.
Bewerbungsverfahren
Vorschläge sind bis 31. Oktober 2025 über ein Online-Formular in dem Bundesland einzureichen, in dem die für die Bewerbung verantwortliche Person oder Organisation ansässig ist. In NRW gibt es zudem eine Landestelle an der Universität Paderborn, an die sich interessierte Trägergruppen mit ihren Fragen zum Bewerbungsverfahren ebenso wenden können.
An dem anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission beteiligt. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2027 entschieden.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dort verzeichnet sind etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das auf Vorschlag mehrerer Staaten, darunter Deutschland, zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wurde.
Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 184 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Hintergrund
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden.
Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 184 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.