In­for­ma­ti­on für Mas­ter­stu­die­ren­de PO 2013 "Po­pu­lä­re Mu­sik und Me­di­en"

Zum 01.10.2023 läuft die Frist der Übergangsbestimmungen zur neuen Prüfungsordnung (PO 2020) des Masterstudiengangs „Populäre Musik und Medien“ ab. Nur Master-Studierende, die vor dem WS 2020/2021 bereits im Masterstudiengang eingeschrieben waren, werden mit Ablauf des 30.09.2023 in die neue Prüfungsordnung umgeschrieben, sofern sie nicht zum 30.09.2023 alle Leistungen (inkl. Masterarbeit und Verteidigung) abgeschlossen haben. Die Betroffenen wurden von Seiten der Universitätsverwaltung auch bereits darauf aufmerksam gemacht.

Die beiden Prüfungsordnungen unterscheiden sich erfreulicherweise nur marginal voneinander, es gibt dennoch einige wichtige Hinweise: Die Module 1, 3 und 4 wurden um jeweils 2 ECTS gekürzt, das Modul 5 um 2 ECTS erhöht und auch das Modul 10 (Masterarbeit) um 4 ECTS erhöht. Die Änderungen am Modul 10 haben keine verfahrenstechnischen Auswirkungen für Ihren Abschluss und sind lediglich die ECTS-Gewichtung betreffend, Modalitäten und Umfang der Masterprüfung bleiben wie gehabt.

Die Änderung am Modul 5 führt allerdings dazu, dass in diesem Modul 2 ECTS zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Dies ist entweder durch eine Anrechnung/Verschiebung von adäquaten Seminaren aus anderen Modulen möglich oder durch das Nachholen eines Seminars in diesem Modul.

Bei Fragen und Beratungsbedarf stehen Ihnen Prof.in Dr.in Beate Flath und Prof. Dr. Christoph Jacke  in ihren Sprechstunden zur Verfügung.