Zu Bachelorarbeiten, bei denen die Zulassung ab dem 1. April 2025 erfolgt, findet obligatorisch eine mündliche Verteidigung statt. Wenn Sie diese Änderung im Sommersemester 2025/26 betrifft, kontaktieren Sie bitte zeitnah Ihre Prüfer*innen, um die Abläufe zu planen.