MA Populäre Musik und Medien - Studieninhalte

Regelstudienzeit: vier Semester
Abschluss: Master of Arts (B.A.)

Mo­dul­be­schrei­bun­gen

Die Modulveranstaltungen nehmen zeitaktuelle Entwicklungsphänomene und Erscheinungsformen der populären Musik in ihrer medialen, kulturellen und musiktechnischen Bedingtheit in den Fokus fachwissenschaftlicher Analyse; die zu vermittelnden Studieninhalte bzw. Themenaspekte richten sich dementsprechend nach den jeweils aktuellen popmusik- bzw. medienkulturellen Gegebenheiten, also z.B. im Kontext unterschiedlicher Filmgenres, TV- und Radio-Formate sowie im Internet, in Videoclips oder in crossmedialen Produktionen. Die Masterphase verlangt in diesem Themengebiet von den Studierenden ein höheres Maß an wissenschaftlicher Eigenständigkeit und kritischer Urteilskraft sowie die Fähigkeit, auch komplexe und weitgehend unerforschte Problemkonstellationen sachgerecht zu analysieren, zu synthetisieren und zu bewerten.

Die Modulveranstaltungen thematisieren zum einen fachübergreifend neuere Theoriemodelle, Forschungsergebnisse und ästhetische Diskurse der Popularmusikforschung; zum anderen werden konkrete Anlässe geschaffen, um mit Blick auf die Masterarbeit eigene Forschungsprojekte inhaltlich-thematisch zu konzipieren und relevante methodische Verfahrensweisen in der praktischen Anwendung zu erproben. Entsprechend den Schwerpunktbereichen der beteiligten Wissenschaftsdisziplinen und den Forschungsprofilen/-aktivitäten der jeweiligen Fachvertreter stehen u.a. folgende Themenfelder zur Auswahl: Gattungs-, Stil-, Sozial- und/oder Soundgeschichte populärer Musik; Musikpsychologie (z.B. Wirkungs-, Publikums-, Karriere-, Begabungsforschung im Bereich populärer Musik); Theorie und Ästhetik musikalischer Populärkultur(en); Musik- und Medienökonomie; Popmusik im Kontext medialer Kulturen und ihrer Entwicklung; popmusikkulturelle Regionalforschung. Die Masterstudierenden können aus diesem Forschungsthemenpool idealerweise ihre späteren Masterarbeitsthemen generieren.

Die Lehrinhalte des Moduls 3 vertiefen und erweitern die in den Bachelor-Teilmodulen „(Pop-)Musiklehre 1/2“ erworbenen musikanalytischen Kompetenzen. Die weiterführende Schulung der Analysefähigkeit erfolgt dadurch, dass die Materialbeschaffenheit, Zeichenhaftigkeit und Funktionsweise populärmusikalischer Einzelphänomene vermehrt in übergeordneten Zusammenhängen beleuchtet wird: z.B. im Kontext historisch relevanter Personal- und Gruppenstile, mehrteiliger oder thematisch-konzeptionell verwandter Tonträgerproduktionen, literarisch-kulturgeschichtlicher Entwicklungstendenzen oder von alltagskulturellen Praxen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die wissenschaftliche Analyse nah am musikalischen Material gelegt. Der analytische Blick richtet sich auf die textlichen, gestalterischen und funktionalen Besonderheiten von populärer Musik.
 

Im Teilmodul „Musik- und Medienpraxis“ werden die in der BA-Phase erworbenen Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der eigengestalterischen Entwicklung von musik-/medienpraktischen Ausdrucksformen und -konzepten weiter geschult; dies geschieht z.B. im Rahmen anspruchsvoller interdisziplinärer Performance- und Multimediaprojekte und in Form von fachlicher Betreuung und Förderung bereits bestehender Arbeitsgruppen und -initiativen.
Im Teilmodul „Musikjournalismus“ werden die im BA-Modul 5 erworbenen Basiskompetenzen vertieft, indem einzelne Publikationsformen und -formate ins analytische Blickfeld gerückt sowie übergeordnete Kontexte und Bezüge zu neueren Kulturkonzepten bzw. (Pop-)Kulturtheorien hergestellt werden; überdies werden die bereits erworbenen musikjournalistischen Arbeitstechniken durch anspruchsvollere redaktionelle Aufgabenstellungen weiter geschult.

Folgende Seminarthemen werden u.a. angeboten:

  • Popmusik im Kontext von Buch-, Hörfunk- und Fernsehsendereihen
  • Popmusik und Internet-Journalismus
  • Musik- und Konzertkritik im mediengeschichtlichen Wandel
  • Fachjournalistische Rezeption popmusikhistorischer Phänomene und Entwicklungsvorgänge; Popmusikjournalismus im internationalen Vergleich

Die Studieninhalte des Moduls 5 dienen dem Ausbau und der Fundierung der musikwirtschaftlichen Basiskompetenzen, die Studierende im BA-Modul 5 „Musikbusiness“ erworben haben; sie korrespondieren inhaltlich zugleich mit den allgemeinwirtschaftlichen bzw. medienökonomischen Lehrinhalten aus Modul 8 „Medienökonomie 1 bzw. 2“ (gilt für Studierende mit entsprechendem Studienschwerpunkt).

Die Modulveranstaltungen beinhalten im Einzelnen die Gegenstandsbereiche:

  • Künstlermanagement (Geschäftsfelder des Künstlermanagements, Vermarktung/Verwertung künstlerischer Produkte, Vertragsgrundlagen)
  • Konzert-, Tournee- und Festivalorganisation
  • Projekt- und Theatermanagement
  • Popkulturelles Club- und Veranstaltungswesen (Marksituation, Strukturverhältnisse, Publika)
  • Kunst- und Künstlerförderung / Pop/Rock-Nachwuchsförderung
  • Musiktourismus

Die Modulveranstaltungen erweitern und vertiefen die im BA-Modul 7 („Musik und soziale Kontexte / Gender Studies“) erworbenen Kenntnisse zum Verständnis von populärer Musik (und Medien) im Kontext soziokultureller Veränderungsprozesse; d.h.: Geschlechterverhältnisse und -differenzen, Funktionen, Bedeutungen und Wandlungen von (populärer) Musik in multikulturell/-ethnisch geprägten Gesellschaften.

Als Seminarthemen stehen u.a. zur Auswahl:

  • Definitionen und Probleme von „Weltmusik“
  • Relevanz soziokultureller Kontexte für die Entstehung von Popstilen
  • Popmusik als „way of life“
  • Einflüsse der Musikindustrie auf soziokulturellen Strukturen
  • Geschlechterdifferenzen in popmusikalischen Vermarktungsstrategien
  • Ethnischer Stilpluralismus innerhalb populärer Musik

Mo­dul 7A: Kri­te­ri­en der Me­dienent­wick­lung, Me­di­en­the­o­rie, Me­di­en­ge­schich­te (wahl­wei­se an­stel­le von Mo­dul 7B)

Das Modul vermittelt den Studierenden Kriterien, die eine Beurteilung medialer Entwicklungsprozesse sowie die Weiterentwicklung medialer Konzepte erlauben. Grundlage sind medientheoretische Modelle und mediengeschichtliche Analysen, aus denen sich Schlüsse für die Gegenwart und für zukünftige Entwicklungen ableiten lassen. Ziel ist es, Theorien als Werkzeuge zu begreifen; die entwickelten Kriterien dienen dazu, auch komplexe Medienkonstellationen sicher und kompetent einschätzen zu können.
Mit den Grundlagen der Medientheorie und der Mediengeschichte sind die Studierenden aus dem Bachelorstudiengang bereits vertraut. Nun geht es darum, die Studierenden auf die neue Komplexitätsstufe des Masterstudiums einzustellen.
Das Modul beginnt mit einer Einführung (Pflichtveranstaltung, 3 ECTS), die die inhaltlichen Grundannahmen und die ‚philosophy’ des Masterstudienganges zum Gegenstand hat. Zwei thematische Veranstaltungen schließen sich an (9 ECTS); hier geht es darum, an konkreten Fragestellungen und Fallbeispielen theoretische Modelle zu erproben, und ihre Reichweite und Grenzen beurteilen zu lernen.

Mo­dul 7B: Kri­te­ri­en der Me­di­en­ge­stal­tung, Me­di­e­n­ana­ly­se und -äs­the­tik (wahl­wei­se an­stel­le von Mo­dul 7A)

Das Modul dient dem Ausbau und der Fundierung bereits erworbener Medienerfahrungen und Medienkompetenzen der Studierenden im beriech der Mediengestaltung. Dies beinhaltet: Sensibilität für die mediale Spezifik und die Anwendung zentraler Methoden der Analyse medialer Produktionen und Prozesse, die historische Kontextualisierung, vergleichende Analyse und Reflexion medialer Produktionen und Prozesse im Rahmen medienästhetischer Theoriebildungen, die Erweiterung ästhetischer Kriterien und Perspektivierung theoretischer Diskurse in der Auseinandersetzung mit historischen und zeitgenössischen ästhetischen Praxen. Die Erarbeitung von Kategorien zur Beschreibung medienästhetischer Phänomene und deren Umsetzung in eine adäquate sprachliche Form wird an Beispielen künstlerischexperimenteller Werke und innovativer Medienkonzepte ebenso wie an Produkten der Massenkultur und der Subkulturen ausgebaut. Die Studierenden lernen, die spezifische Ästhetik medialer Prozesse und Produktionen zu vergleichen, ihre (sub)kulturellen, institutionellen und/oder distributiven Kontexte und ihre Funktionen für unterschiedliche Publika zu differenzieren und zu reflektieren. Die im Rahmen der Analyse und theoretischen Perspektivierung der Mediengestaltung erworbenen Kompetenzen fördern den selbständigen und kritischen Umgang mit medialen Prozessen und Produkten und bieten die Grundlagen für die Erarbeitung eigener medialer Gestaltungen, die die Studierenden im Rahmen eines Projektseminars realisieren können.

Mo­dul 8A: Cor­po­ra­te Entre­pre­neur­ship (5 LP)

In dem Modul „Corporate Entrepreneurship“ erfahren die Teilnehmer in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern aus bestehenden Unternehmen Antworten auf diese Fragen, in dem sie eine eigene Projektidee im Kontext eines Unternehmens erarbeiten. Das kooperierende Unternehmen wird noch bekannt gegeben. Ziel ist es, mit der Lean Startup Methode ein neues Geschäftsfeld im Team eigenständig zu erschließen. Innerhalb von 3 intensiven Workshop Tagen (voraussichtlich Fr, 12-22 Uhr; Sa, 9-22 Uhr; So, 9-20 Uhr) wird zunächst in die Branche des kooperierenden Unternehmens und die Methode des Lean Startups eingeführt. Im Anschluss erarbeiten die Teams eine Projektidee und die entsprechende Lösung, um diese am Ende der Veranstaltung vor einer Jury zu präsentieren. Mit der Teilnahme an diesem Modul können sehr enge Kontakte zu dem kooperierenden Unternehmen geschlossen werden, sowie Erfahrungen gesammelt werden, was es bedeutet ein Unternehmen zu gründen oder in einem bestehenden Unternehmen eigene Projekt anzustoßen. Es wird ein außerordentliches Engagement für die Teilnahme vorausgesetzt. Dafür erhalten die Teilnehmer Einblicke in reale Unternehmensprozesse und die Möglichkeit in diese ihre eigenen Ideen einzubringen.

Die Anmeldung zu diesem Modul ist ausschließlich über eine Bewerbung an den Lehrstuhl möglich. Die Bewerbung sollte den tabellarischen Lebenslauf, die aktuelle Notenbescheinigung und ein 1-seitiges Motivationsschreiben bezüglich der hier beschriebenen Modulinhalte umfassen.

Mo­dul 8B: Ar­beits­recht (10 LP)

Das Modul Arbeitsrecht erläutert aktuelle rechtliche Inhalte des Personalmanagements und deren Umsetzung in die Praxis. Es besteht aus den Teilen "Arbeitsrecht und Compliance", "Literaturzirkel" und "Prozessuale Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Arbeitsrecht".

In "Arbeitsrecht und Compliance" wird die große Bedeutung des Arbeitsrechts und der Compliance für die ökonomische Praxis sowie für die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen im Unternehmen erläutert. Die in den letzten Jahren verstärkt wahrgenommenen und medienwirksam transportierten Fälle von Korruption und Veruntreuungen sowie unzulässiger Datenüberwachung sowie nicht zuletzt die enormen Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise haben mehr denn je die Notwendigkeit funktionierender Compliance-Systeme speziell auch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten gezeigt. Profunde Kenntnisse in diesen Bereichen sind in der Unternehmenspraxis mittlerweile unverzichtbar, um die grundsätzlichen Ziele einer effektiven Compliance in der arbeitsrechtlichen Praxis – die Vermeidung materieller und immaterieller Schäden und die Minimierung von Haftungsrisiken auf der einen, sowie die Steigerung der Mitarbeitermotivation und die Förderung der Unternehmenseffizienz auf der anderen Seite – erreichen zu können. In der Veranstaltung sollen die zahlreichen Wechselwirkungen zwischen den beiden Bereichen beleuchtet und die jeweils einschlägigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen bearbeitet werden.

In "Literaturzirkel“ wird die Sichtung und Bearbeitung neuer Entscheidungen unterstützt. Die Teilnehmer stellen eine neue Entscheidung eines Arbeitsgerichts vor und diskutieren deren Inhalte im Plenum.

In "Prozessuale Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Arbeitsrecht", das auch auf der Veranstaltung „Arbeitsrecht und Compliance“ aufbaut, wird anhand von aktueller Rechtsprechung und Praxisfällen die Möglichkeiten und Grenzen dargestellt, die kaum noch zu übersehenden, sich aus zahlreichen gesetzlichen Regelungen ergebenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern prozessual durchzusetzen. Auf diese Weise sollen nicht nur Kenntnisse individual- und kollektivrechtlicher Problematiken vertieft, sondern auch die Besonderheiten juristischer Argumentationsweisen vermittelt werden. Hierbei werden neben „klassischen“ Themengebieten wie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Schadenersatzansprüchen oder dem Arbeitskampfrecht auch Arbeitsrechtsmaterien wie dem Persönlichkeitsrechtsschutz (z.B. Schutz vor Diskriminierung/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung), dem Datenschutz und der Telekommunikationssicherheit oder der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzrechtes behandelt.

Mo­dul 8C: Ein­füh­rung in die The­o­rie der Un­ter­neh­mung (5 LP)

Das Modul „Einführung in die Theorie der Unternehmung“ vermittelt den Studierenden die konstitutiven Elemente der Grundstruktur der Unternehmung. Die Spezialisierungen und Funktionsbereiche werden dabei nicht different und isoliert, sondern in ihrem die Unternehmung überhaupt erst konstituierenden Gesamtzusammenhang thematisiert und reflektiert.

Mo­dul 8D: Se­mi­nar zur Di­gi­ta­li­sie­rung von Un­ter­neh­men (10 LP)

Digitale Dienstleistungen (Smart Service) werden auf der Grundlage vernetzter und intelligenter Produkte (Smart Products) sowie durch die Analyse umfassender Datenbestände (Smart Data) entwickelt, vermarktet und realisiert. Gegenstand des Moduls ist die Entwicklung digitaler Dienstleistungen und ihre Realisierung durch die Implementierung geeigneter Informationstechnologie. Studierende arbeiten in einer Arbeitsgruppe von 4-12 Personen zusammen, um Anforderungen zu ermitteln sowie Dienstleistungen und Informationstechnologie fachkonzeptionell zu entwickeln, zu implementieren und zu evaluieren. Die Aufgabenstellung variiert bei jeder Ausrichtung des Projektseminars und orientiert sich an einer realen Fragestellung in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen. Hierdurch führen die Studierenden das Seminar anwendungsorientiert sowie mit einem hohen wissenschaftlichen Anspruch im Stil des Forschungsparadigmas „Design Science Research“ durch.

Mo­dul 8E: Öko­no­mie, Ethik und Den­ken (10 LP)

Die bisherige philosophische, ethische, moralische oder politische Wissenschaft hat ihre zentralen Begriffe und Ziele stets gegen die Ökonomie zu bestimmen versucht und dabei Ökonomiebeherrschung probiert und propagiert. Das geht aber diametral gegen die Kategorien des Denkens und hat Ökonomie erst zur global mächtigsten Ideologie gemacht. Dieses Dilemma ist nach über zweieinhalb Jahrtausenden zur Grund-Einsicht zu bringen, da dieses Paradox geradezu die Realität bewirkt hat, gegen die immer noch idealistisch in „guter Absicht“ moralisiert wird. Dieses Modul thematisiert diese Problematik und diskutiert die Zusammenhänge der Kategorien des Denkens als Kategorien des Marktes und der Unternehmung. Diese werden gegen die Wunschideologie der „guten Absicht“ der Ökonomiebeherrschung als Konzepte der sogenannten „Bürgerlichen Gesellschaft“ und des Staates („Politik“) gesetzt. Dabei wird auch der Unterschied zwischen Ethik und Moral deutlich.

Mo­dul 8F: The­men­ge­bie­te der Wirt­schaft­s­ethik (5LP)

Ethik im Kontext ökonomischer Theorie und Praxis ist zu einem zentralen Thema öffentlicher und wissenschaftlicher Auseinandersetzung avanciert. Von Kodizes in Unternehmen bis zu Fragen der Wirtschaftsordnung erstreckt sich ein weites Feld wirtschaftsethischer Aktivitäten und Debatten, in denen auf die eine oder andere Weise die Aufmerksamkeit für Grundlagenprobleme einer Wirtschaftsethik gewachsen ist. Im Rahmen der angebotenen Kooperationsmodule werden eben diese Debatten aufgegriffen und aktuelle Fragestellungen durch unterschiedliche wirtschafts-, unternehmens- und sozialethischer Konzepte beleuchtet und neu erschlossen. So wird beispielsweise im Rahmen des Kooperationsmoduls „Die Wirtschaft der Gesellschaft“ anhand ausgewählter Theorien moderner Gesellschaft der Frage nachgegangen, wie sich die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft begreifen lässt und wo sich mögliche Anknüpfungspunkte für die sozialethische Debatte aufzeigen lassen. In dem von der Theologischen Fakultät angebotenen Kooperationsmodul „Arbeiten 4.0 – schöne neue Arbeitswelt?“ wird erarbeitet, wie sich Trends der Arbeitswelt beschreiben lassen, was die Veränderungen für den Menschen und „seine“ Arbeit bedeuten und wie sich diese Entwicklungen beurteilen lassen.

Masterstudierenden, die keine wirtschaftswissenschaftliche bzw. medienökonomische Vertiefungsrichtung wählen, sondern mit Blick auf ihre spätere Berufstätigkeit eine journalistisch-redaktionelle oder forschungsorientierte Qualifizierung (Promotion) anstreben, bietet die kulturwissenschaftliche Vertiefung über die Kernfächer hinaus die Möglichkeit zur individuellen und berufsrelevanten Profilbildung. Hierzu stehen prinzipiell alle an der Universität verfügbaren und frei zugänglichen Lehrveranstaltungen offen.