Mas­ter of Edu­ca­ti­on: Neu­re­ge­lung für das Fach­wis­sen­schaft­li­che Mo­dul

Master of Education: Neuregelung für das Fachwissenschaftliche Modul in der Anglistik/Amerikanistik.

 

Im Fachwissenschaftlichen Modul gelten mit dem Beginn des Wintersemesters 2016/17 neue Regelungen, die die Qualität des Masterstudiums verbessern sollen.

 

1.) Für Studierende, die im WS 2016/17 mit dem fachwissenschaftlichen Modul im M. Ed. beginnen, gilt folgendes: 

 

- Nachdem beide Kurse im Modul absolviert sind, findet eine 30-minütige mündliche Modulprüfung statt. Prüfer sind die Dozierenden der beiden Kurse. (Sollte der Dozierende beider Kurse identisch sein, wird von diesem Dozierenden ein/e ZweitprüferIn hinzugezogen.) Der/die PrüfungskandidatIn organisiert den Termin der Prüfung nach Rücksprache mit den Dozierenden.

Die Prüfung sollte in den beiden letzten Wochen der Vorlesungszeit stattfinden (in dem Semester, in dem der zweite Kurs des Moduls abgeschlossen wird). Es kann jedoch auch ein späterer Zeitpunkt gewählt werden.

 

- Stoff der mündlichen Prüfung sind die beiden belegten Kurse des Moduls. Pro Kurs sind 15 Minuten Prüfungszeit vorgesehen. In den Master-Kursen des Fachwissenschaftlichen Moduls werden Freiräume zum Selbststudium angeboten. In diesen Freiräumen erarbeiten sich die Studierenden literarische, kulturelle und wissenschaftliche Texte, die den Kontext des Seminarthemas erschließen. Auch diese Texte aus dem Kontextbereich gehören zum Prüfungsstoff.

 

- Die Dozierenden geben bei dem Selbststudium Hilfestellung. Hierfür sind die beiden letzten Wochen des Semesters vorgesehen.

 

2.) Für die Studierenden, die vor dem WS 2016/17 den ersten Kurs des Moduls belegt haben, gilt die dieser neuen Regelung vorhergehende Modulprüfung per <link anglistik-amerikanistik nachricht news master-of-education-modul-fachwissenschaften>Erfassungsbogen. Studierende, die im ersten Kurs bereits die notwendigen Leistungen erbracht haben, können allerdings wahlweise zu dem im WS 2016/17 absolvierten Kurs des Moduls auch eine 15-minütige mündliche Prüfung ablegen, die dann als Leistung in den Erfassungsbogen aufgenommen wird.