Die Regelungen zum Übergang vom B.Ed. in den M.Ed. sind für alle Lehrämter durch §17 (6) Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier

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Bitte beachten Sie, dass das Praxissemester nur nach erfolgreichem Bestehen des Vorbereitungsseminars Praxissemester (Master-Modul Fachdidaktik, Teilbereich Unterrichtsplanung) durchlaufen werden kann. Darüber hinaus wird dringend empfohlen das Seminar aus dem Master-Modul Fachdidaktik, Teilbereich „Diagnose und Förderung“ erst nach erfolgreichem Abschluss des Praxissemesters zu belegen. Im selbigen Seminar findet die Modulabschlussprüfung statt…

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Alle Studierenden müssen Sprachpraxis-Kurse sukzessiv belegen und Sprachpraxis I abgeschlossen haben, bevor sie mit den Kursen für Fortgeschrittene (wie CLC Advanced, Essay Writing) beginnen dürfen.

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