Bach­el­or of Edu­ca­tion - Haupt-, Real- und Ges­amtschu­len

Alle relevanten Informationen zu den Zugangs- und Studienvoraussetzungen und den Prüfungsordnungen zum Studiengang finden Sie auf den Seiten vom PLAZ (Professional School of Education).

Die Prüfungsordnungen sind Grundlage Ihres Studiums und helfen Ihnen bei der Planung Ihres Studiums, der Stundenplanerstellung usw.

Die Prüfungsordnungen gliedern sich in zwei Bestandteile auf:

  • In den Allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fächer gültig sind, finden Sie Informationen über Rahmenbedingungen des Studiums, z.B. zu Modulen oder Prüfungen.
  • In den Besonderen Bestimmungen, die für jedes Fach nach Lehrämtern getrennt vorliegen, finden Sie Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche Studium sowie für die von Ihnen gewählten Fächer in der für Sie relevanten Fassung von Beginn an im Blick haben!

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (berufliche Qualifizierung)
  • Kenntnis zweier Fremdsprachen , die in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.
  • Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sowie häufig gestellte Fragen.

Das Studium im Bachelorstudiengang ist modularisiert. Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind.
Das Studienangebot für das Fach Englisch an Haupt-, Real- und Gesamtschulen umfasst 6 Module mit insgesamt 60 LP, davon 9 LP Fachdidaktik.
 
Die Module bestehen aus Pflicht (P)- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen (WP). Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden.

Ein Modul wird durch das Bestehen der Modulprüfung und/oder das Bestehen von Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen des Moduls und/oder die aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls abgeschlossen.

Wichtige Informationen zu den Modulen:

Das Studium des Unterrichtsfaches Englisch sieht einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache vor. Der Auslandsaufenthalt darf in maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der Auslandsaufenthalt kann beispielsweise in Form von Studium, Praktika, Sprachaufenthalt oder Arbeit für eine karitative Organisation erbracht werden.
Nähere Informationen zum Auslandsstudium: Auslandsaufenthalt

Das Bachelorstudium umfasst ein mindestens vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, welches nach Wahl der Studierenden im Unterrichtsfach Englisch durchgeführt werden kann.
Wenn es im Unterrichtsfach Englisch als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, weitergehende schulformspezifische Erfahrungen im kommunikativen Fremdsprachenunterricht unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Altersstufen zu gewinnen. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, konkrete Berufsfelder in bildungsnahen Institutionen außerhalb des Schuldienstes (z. B. Verlagswesen,
Beratungsstellen) kennenzulernen.
Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren.
Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.

Die Bachelorprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die in den Modulen des bildungswissenschaftlichen Studiums, der studierten Lernbereiche bzw. Unterrichtsfächer und in Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte erbracht wurden, sowie aus der Bachelorarbeit.

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