For­ma­li­tä­ten und Rah­men­be­din­gun­gen

Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur sind in der Regel eine herausragende Promotion und ggfs. weitere wissenschaftliche Leistungen sowie die pädagogisch-didaktische Eignung. Weitere fachspezifische Qualifikationsnachweise sind ggfs. erforderlich.

Juniorprofessor*innen werden in einem qualitätsgesicherten Berufungsverfahren auf Zeit berufen. Die Berufung erfolgt zunächst für drei Jahre. Im dritten Jahr erfolgt eine Zwischenevaluation, die darüber entscheidet, ob die Person sich als Hochschullehrer*in bewährt hat und ob die Juniorprofessur für drei weitere Jahre verlängert wird. Der Fokus der Evaluation liegt auf der Forschungs- und Lehrleistung, aber auch Tätigkeiten im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt.

Juniorprofessor*innen gehören zwar kooperationsrechtlich der Gruppe der Hochschullehrer*innen an, sind aber aufgrund ihrer Qualifikation und des befristeten Status gleichzeitig noch dem Bereich der Wissenschaftler*innen in Qualifikationsphasen zuzurechnen. Aus der Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer*innen ergeben sich grundsätzlich identische Rechte und Pflichten wie bei unbefristeten Professuren. Juniorprofessor*innen forschen und lehren selbstständig, wirken in der akademischen Selbstverwaltung mit und haben das Recht, Promovierende zu betreuen. Die Lehrverpflichtung fällt jedoch bei W1-Professuren geringer aus (4 SWS in der 1. Phase, 5 SWS nach erfolgreicher Zwischenevaluation).

Sie suchen weitere Informationen zu einer Junior-Professur an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn oder weiterführende Informationen zur Tenure-Ordnung? Untenstehend haben wir Ihnen allgemeine Informationen zur Juniorprofessur sowie zur Tenure-Ordnung verlinkt.

Ich be­ra­te Sie ger­ne in­di­vi­du­ell:

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Dr.in Anda-Lisa Harmening

Graduiertenzentrum der Fakultät für Kulturwissenschaften

Beratung für Wissenschaftler*innen in Qualifikationsphasen

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