Das Promotionsverfahren
Alle Informationen zu Ihrem Promotionsverfahren finden Sie in der Promotionsordnung (Lesefassung). Die Zulassung zum Promotionsstudium (1. Phase), die Eröffnung nach Einreichung der Dissertationsschrift (2. Phase) und den Abschluss Ihres Promotionsverfahrens führt der Promotionsausschuss durch. Die jeweils einzureichenden Unterlagen haben wir für Sie in Form von übersichtlichen Handbüchern mit Checklisten untenstehend verlinkt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
1. Phase:
Ablauf Zulassung zum Promotionsstudium
(Neu: STAND Oktober 2024)
—
Hierfür ist unter anderem die Betreuungsvereinbarung der KW erforderlich.
(NEU: Stand August 2020)
2. Phase:
Ablauf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Abgabe der Dissertationsschrift.
(NEU: STAND Oktober 2024)
Postalische Anschrift
Bitte nutzen Sie für den Postweg die folgende Adresse:
Universität Paderborn
Fakultät für Kulturwissenschaften
Sekretariat des Promotionsausschusses
Sophie Jacobs
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Sie interessieren sich für weitre Themen welche das Promotionsverfahren betreffen? Untenstehend haben wir Ihnen die Internetseiten zum Promotionsausschuss, zur Publikation Ihrer Dissertation sowie zu bereits abgeschlossenen Promotionen an der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn verlinkt.