Das Promotionsverfahren

Alle Informationen zu Ihrem Promotionsverfahren finden Sie in der Promotionsordnung. Die Zulassung zum Promotionsstudium (1. Phase), die Eröffnung nach Einreichung der Dissertationsschrift (2. Phase) und den Abschluss Ihres Promotionsverfahrens führt der Promotionsausschuss durch. Die jeweils einzureichenden Unterlagen haben wir für Sie in Form von übersichtlichen Handbüchern mit Checklisten untenstehend verlinkt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

1. Phase:

Ablauf Zulassung zum Promotionsstudium (Neu: STAND September 2021)

Hierfür ist unter anderem die Betreuungsvereinbarung der KW (NEU: Stand August 2020) erforderlich.

 

2. Phase:

Ablauf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Abgabe der Dissertationsschrift (NEU: STAND April 2021)

 

Sie interessieren sich für weitere Tehmen welche das Promotionsverfahren betreffen? Untenstehend haben wir Ihnen zentrale Seiten zu den Themen Formalia, Promotionsausschuss, Publikation Ihrer Dissertation sowie zu bereits abgeschlossenen Promotionen an der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn verlinkt.

Wir beraten Sie gerne individuell:

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Dr.in Anda-Lisa Harmening

Graduiertenzentrum der Fakultät für Kulturwissenschaften

Beratung für Wissenschaftler*innen in Qualifikationsphasen

E-Mail schreiben +49 5251 60-3913
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Sophie Jacobs

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

Promotionsausschuss, Habilitationen, Stipendien

E-Mail schreiben +49 5251 60-3955
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Prof. Dr. Heike M. Buhl

Fakultät für Kulturwissenschaften

Vorsitzende des Promotionsausschusses

E-Mail schreiben +49 5251 60-2897

Postalische Anschrift

Bitte nutzen Sie für den Postweg die folgende Adresse:

Universität Paderborn
Fakultät für Kulturwissenschaften
Sekretariat des Promotionsausschusses

Sophie Jacobs
Warburger Str. 100

33098 Paderborn