Die Publikation Ihrer Dissertation
Nach dem durch die Promotionskommission und den Promotionsausschuss der Fakultät für Kulturwissenschaften offiziell bestätigten Abschluss des Promotionsverfahrens stellt sich die Frage, in welcher Form die Dissertation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden/publiziert werden soll. Die eigene wissenschaftliche Arbeit einer Lesendenschaft zugänglich zu machen, ist ein wichtiger Schritt im Prozess der wissenschaftlichen Selbstbestimmung. Zudem darf der Doktor*innentitel erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde durch Frau Sophie Jacobs, Sekretärin des Promotionsausschusses, geführt werden. Die Urkunde erhalten Sie in Folge des Nachweises der Publikation bzw. dem Abschluss eines Verlagsvertrags (s. § 20 der Promotionsordnung). Dafür ist entweder die Publikation (online) oder die Vorlage eines Verlagsvertrags (Buch- und/oder Onlinepublikation) maßgeblich. Laut Promotionsordnung (§ 20) muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Promotionsverfahrens eine Publikation oder eine Publikationszusage nachgewiesen werden. Die Abgabe der Pflichtexemplare bzw. die Veröffentlichung hat demnach innerhalb eines Jahres nach der Disputation zu erfolgen. Der Promotionsausschuss kann auf begründeten Antrag die Frist jeweils um ein Jahr verlängern, in der Regel nicht öfter als zwei Mal. Vor der Drucklegung ist die Arbeit der Promotionskommission zur Freigabe vorzulegen.
Bitte beachten Sie im Falle von kumulativen Promotionen die besonderen Bestimmungen nach § 20 (2) der Promotionsordnung. Für das Fach Psychologie haben wir für Sie die entsprechenden Hinweise hinterlegt.
Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zu Publikationsmöglichkeiten, Finanzierungsvarianten, einen möglichen Zeitplan zum Publikationsprozess und allgemeine Hinweise zusammengestellt.