Mögliche Auslandsaufenthalte während der Promotion
Internationale Erfahrungen gewinnen für viele Berufszweige und wissenschaftliche Karrierewege mehr und mehr an Gewichtung. Die Promotion bietet viele Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu integrieren, wie z.B. als Lehraufenthalt, zu Archiv- oder Bibliotheksrecherchen oder Gewinnung besonderer Expertise im Ausland.
Gerne unterstützen wir Sie mit Informationen und Beratungsangeboten dabei sich bei den Angeboten und Möglichkeiten einer Auslandsmobilität.
Erasmus+ Leitaktion 103
Ein Blockseminar an der Istanbul University geben? Ein Team Teaching mit einer Kollegin aus Madrid durchführen? Einen Vertreter einer französischen NGO zur Lehre an die Universität Paderborn einladen?
Erasmus+ macht all dies möglich und fördert Kurzzeit-Aufenthalte für Gastdozenturen. Als Gastdozent*in tragen Sie durch Ihren Aufenthalt zur Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule bei, ergänzen deren Lehrangebot und tauschen mit den Kollegen*innen Erfahrungen im Bereich Lehre und Forschung aus (STA1). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programmländern zur Lehre nach Paderborn einzuladen (STA2).
Beratung und genauere Informationen erhalten Sie bei den Kolleg*innen des International Office.
Erasmus+ Leitaktion 103
Eine Woche lang dem Pressesprecher der Universidad de Vigo über die Schultern schauen? Sich mit Bibliothekaren aus ganz Europa bei einer Staff Training Week in Helsinki austauschen? Die Englischkenntnisse in einer Sprachschule in Limerick auffrischen?
Erasmus+ fördert Fort- und Weiterbildungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Raum) für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf vielfältige Weise:
Individuell vereinbarter Aufenthalt an einer (Partner-)Hochschule
- Job Shadowing im gleichen/ähnlichen Arbeitsgebiet
Teilnahme an einer Staff Training Week
- Staff Training Weeks sind von Hochschulen organisierte, meist ca. einwöchige Gruppenveranstaltungen.
Fortbildung außerhalb einer Hochschule
- Sprachkurse
- Fortbildungen, z.B. zu Projektmanagement, Drittmittelakquise o.Ä.
- Hospitationen in einem Unternehmen/einer Institution
Beratung und genauere Informationen erhalten Sie bei den Kolleg*innen des International Office.
Erasmus+ Leitaktion 107
Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union "Mobilität mit Partnerländern" (Erasmus+ International Credit Mobility) ist eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ auch für die Mobilität zu Lehrzwecken (STA, für Lehrende) sowie zu Weiterbildungszwecken (STT, für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten möglich. Lehrende und Mitarbeiter*innen dieser ausgewählten Partneruniversitäten können ebenfalls gefördert werden, insofern vertraglich vereinbart.
Die Universität Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit den Partnerländern Bosnien und Herzegowina, Israel, Kamerun, Kuba, Togo, Tunesien und Vietnam.
Beratung und genauere Informationen erhalten Sie bei den Kolleg*innen des International Office.
Sollten Sie Interesse daran haben zum Zwecke Ihrer Forschung einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, lassen Sie sich bei den Expert*innen des Forschungsreferats der UPB beraten und informieren.
Als Promotionsstudent*in haben Sie generell die Möglichkeit ein Auslandsstudium im Rahmen Ihres Promotionsstudiums an einer unserer KW-Partnerhochschulen zu absolvieren.
Wichtig ist hierfür, dass Sie offiziell an der UPB als Promotionsstudent*in eingeschrieben sind.
Sollten Sie außerdem in einem offiziellen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen, so muss mit Ihrer/Ihrem direkten Vorgesetzten sowie der Personalverwaltung frühzeitig die Möglichkeit eines Auslandsstudiums in Kombination mit den Verpflichtungen Ihres Arbeitsvertrags geklärt werden.
Lassen Sie sich beraten, ob für Sie ein Austausch während der Promotion möglich ist!
Weitere Informationen folgen
Hinweise für Promovierende mit einem Arbeitsvertrag an der UPB
Auslandsaufenthalte bis zu drei Monaten müssen als Dienstreise angezeigt werden. Sie werden über das Landesreisekostengesetz abgerechnet, solange der/die direkte Vorgesetzte dieser Dienstreise zustimmt. Es kann vorkommen, dass die Kosten für den Auslandsaufenthalt zusätzlich im Rahmen des Forschungsprojektes bzw. z.B. über ein Stipendium (mit)finanziert werden müssen.
Für den Auslandsaufenthalt muss eine Auslandskrankenversicherung (wichtig - keine Reisekrankenversicherung) von der/dem jeweiligen Mitarbeiter*in selbst abgeschlossen werden. Bei Auslandsaufenthalten in Europa deckt die deutsche Krankenversicherung diese Versicherungsleistung ab (via European Health Insurance Card). Während der Dienstreise (soweit korrekt angezeigt) sowie der An- und Abreise besteht Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft.
Bei Auslandsaufenthalten über 3 Monaten müssen zusätzliche Vereinbarungen zu Ihrem Arbeitsvertrag getroffen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Personaldezernat der UPB und sprechen Sie vorher mit Ihrer/Ihrem direkten Vorgesetzten.
Auch für ein Auslandsstudium im Rahmen Ihrer Promotion gilt, dass die Möglichkeiten im Einzelfall geprüft werden müssen. Ob ein Auslandsstudium möglich ist, ist individuell zu prüfen, da Sie im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages an der UPB bestimmte Dienstverpflichtungen haben, welche mit einem Auslandsstudium kollidieren können (z.B. Lehrverpflichtung, Anwesenheitszeiten am Arbeitsplatz, etc.). Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Personaldezernat der UPB und sprechen Sie vorher mit Ihrer/Ihrem direkten Vorgesetzten.
Hinweise für Promovierende mit alternativer Finanzierung
Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, d.h. weder die Universität noch die Stipendiengeber*innen werden Ihre Arbeitgeber*in. Das Stipendium ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Daher haben Sie als Stipendiatin oder Stipendiat keine Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und auch keine Kranken- und Unfallversicherung. Bei einigen Stipendiengeber*innen besteht die Möglichkeit, über Zusatz-/Gruppenversicherungen der/des Stipendiengeberin*s eine Unfallversicherung abzuschließen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer/Ihrem Stipendiengeber*in.
Promovierende, die als Promotionsstudierende an der UPB eingeschrieben sind, erhalten auch für Ihren stipendienbezogenen Auslandsaufenthalt Unfallversicherungsschutz über die Universität bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft. Hierbei ist besonders zu beachten, dass ein organisatorischer Zusammenhang zur hochschulinternen Arbeit besteht. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen Unternehmen (z.B. im Sinne eines Praktikums) muss die Unfallversicherung über diese*n Arbeitgeber*in sichergestellt werden.
Die hier abgebildeten Informationen erheben keinen Rechtsanspruch, sie dienen der Orientierung.