Fi­nan­­zie­rung (Pro­mo­vie­ren­de)

Eine erste Orientierung zu den vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Promotionsvorhabens finden Sie auf dieser Seite und auf den Hinweisseiten zur Promotionsförderung durch die UPB. Kontaktieren Sie für eine Einzelberatung gerne Dr.in Anda-Lisa Harmening. Sie nennt Ihnen gerne außerdem Ansprechpersonen aus den Instituten, die Sie fachspezifisch beraten können.

 

Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten

An der Universität Paderborn und generell an allen Universitäten können Sie mit einem Master/Magister/Diplomabschluss als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) oder Wissenschaftliche Mitarbeiter*in (WiMi) angestellt werden. Zu den Rahmenbedingungen beider Anstellungsformate folgende Hinweise:

...als Wissenschaftliche Hilfskraft

  • max. 3 Jahre  
  • max. 19 Wochenstunden 
  • aktuell: 15 €/Stunde brutto 
  • Voraussetzung: Abschluss des Masterstudiums 
  • nach abgeschlossener Promotion ist keine Anstellung als WHK mehr möglich 

...als Wissenschaftliche Mitarbeiter*in

  • Voraussetzung: Abschluss des Masterstudiums (oder ein vergleichbarer Abschluss)
  • Tarifbeschäftigung nach TVL
  • in der Regel befristet auf max. 6 Jahre 
  • für die maximal befristete Beschäftigungsdauer von Weiterqualifizierungsstellen siehe das WissZeitVG.

Stellenangebote an der Universität Paderborn finden Sie im Stellenportal der Universität Paderborn. Sie finden hier Ausschreibungen für Stellen sowohl an Instituten als auch an zentralen Einrichtungen der Universität.

Ein Promotionsprojekt zu verfolgen, ist auch berufsbegleitend möglich. Sie können demnach in einem Berufsfeld Ihrer Wahl tätig sein und begleitend promovieren.

Kulturwissenschaftliche Begabtenförderungswerke:

Fachspezifische Promotionsstipendien:

Wichtig:

  • Manche Stipendien sind fachbezogen.
  • Bei Erhalt eines Stipendiums muss die Sozialversicherung durch die/den Stipendiumsempfänger*in selbst übernommen werden, wenn eine Kombination mit einer Anstellung nicht möglich ist. 
  • I.d.R. darf eine Anstellung mit max. 9,5/10 Stunden/Woche nebenbei ausgeübt werden.
  • Wichtig: Informieren Sie sich bei den jeweiligen Stipendiengeber*innen und in den jeweiligen Stipendienrichtlinien.

Grundsätzlich ist der Bezug eines Promotionsstipendiums bei gleichzeitiger Anstellung möglich, abhängig von den Regelungen des jeweiligen Stipendiengebers (Stipendienordnung). Für das Stipendium der Forschungskommission an der Universität Paderborn gilt darüber hinaus: Eine Erwerbstätigkeit im Jahresdurchschnitt von 9,5 Stunden wöchentlich ist zulässig, wenn diese außerhalb der Universität ausgeübt wird.   

Die Gleichstellung der Universität Paderborn schreibt einmal jährlich eine Anschubfinanzierung für Doktorandinnen aus, die eine einmalige Finanzierung in Form einer Anstellung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin (zu 100 Prozent für 1 Jahr) vorsieht. Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten etc. finden sich auf den Seiten der Gleichstellung.

Die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK) vergibt jährlich Abschlussstipendien. Die Vergaberichtlinien definieren die Antragsvoraussetzungen.

Die Fakultät für Kulturwissenschaften erhält jährlich eine Forschungsreserve, die insbesondere zur finanziellen Unterstützung von Forschungsvorhaben (Kleinprojekte, Starthilfe) und Reisekosten der Mitarbeitenden sowie zur Förderung von Stipendien eingesetzt wird. 

Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien finden sich auf den Seiten der Forschungsreserve.

Das Graduiertenzentrum bereitet mehrere Programmlinien zur Förderberatung vor. In diesem Zusammenhang werden einerseits Promotionsförderprogramme von Begabtenförderwerken vorgestellt und andererseits in fachspezifischen Veranstaltungen Hinweise zur Einwerbung von Fördermitteln gegeben.

Das Team des Forschungsreferats unterstützt Sie bei der Einwerbung von Drittmitteln bzw. der konkreten Antragstellung.

Wir haben für Sie Hinweise zu Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte zusammengestellt.

Für Wissenschaftler*innen der Universität Paderborn besteht die Möglichkeit, zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open-Access-Zeitschriften, Beiträgen in Open Access-Sammelbänden und Open Access-Monographien eine finanzielle Unterstützung aus dem neuen Open Access-Publikationsfonds der Universität zu erhalten. Förderfähig ist auch die Open Access-Publikation einer Dissertation bei einem Fachverlag, sofern keine anderen Publikationsmittel zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Open Access-Publikationsfonds ist, dass die Einreichung des Manuskripts zum Zeitpunkt der Tätigkeit an der Universität Paderborn erfolgt und die*der Wissenschaftler*in gegenüber dem Verlag als ‚corresponding author‘ oder ‚submitting author‘ auftritt. Weitere Informationen unter anderem zu Förderbeiträgen sowie Antragstellung erhalten Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek.

Newslet­ter des FIT-In­for­ma­ti­ons­diensts

Der FIT Newsletter bündelt Förderbekanntmachungen sowie Stipendien verschiedener Fördergeber und wird Ihnen regelmäßig per E-Mail zugesendet. Bei der Registrierung für den Newsletter haben Sie die Möglichkeit gezielt Fördergeber und Fachrichtungen auszuwählen, über die Sie Informationen erhalten möchten. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Uni Kassel.

Ich hel­fe Ih­nen ger­ne wei­ter:

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Dr.in Anda-Lisa Harmening

Graduiertenzentrum der Fakultät für Kulturwissenschaften

Beratung für Wissenschaftler*innen in Qualifikationsphasen

E-Mail schreiben +49 5251 60-3913