For­schungs­re­ser­ve und -kom­mis­si­on

Forschungsreserve

Die Forschungsreserve der Fakultät für KW fördert anteilig

  • Starthilfe- und Kleinprojekte der Promovierenden, Postdocs, Juniorprofessor*innen und Professor*innen durch Sach- und Personalmittel.
  • Reisen der Promovierenden, Postdocs und Juniorprofessor*innen.

Grundlage für die Förderungen sind die Richtlinien der zentralen Forschungskommission.

Was fördert die Forschungsreserve der Fakultät?

Über die Bewilligung von Anträgen beschließt die Forschungskommission der Fakultät jährlich im Mai und Oktober.

Anteilig unterstützt werden:

Professor*innen

Kleinprojekte, Starthilfe

(Sach- und Personalmittel)

Antrag auf Gewährung von Sach- und Personalmitteln

 

 

Jun.-Professor*innen

Kleinprojekte, Starthilfe

(Sach- und Personalmittel)

Antrag auf Gewährung von Sach- und Personalmitteln

Forschungs- und Tagungsreisen (sowie max. eine Informationsreise, Inland, bis 300 €) bis insgesamt max. 800 € pro Jahr.

Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses

Promovierte wiss. Mitarbeitende

Kleinprojekte, Starthilfe

(Sach- und Personalmittel)

Antrag auf Gewährung von Sach- und Personalmitteln

 

Forschungs- und Tagungsreisen (sowie max. eine Informationsreise, Inland und europ. Ausland, bis 300 €) bis insgesamt max. 800 € pro Jahr.

Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses

Wiss. Mitarbeitende

 

Kleinprojekte, Starthilfe

(Sachmittel)

Antrag auf Gewährung von Sach- und Personalmitteln

Forschungs- und Tagungsreisen (sowie max. eine Informationsreise, Inland und europ. Ausland) bis 300 €) bis insgesamt max. 800 € pro Jahr.

Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses

Promovierende:

 

 

 

Forschungs- und Tagungsreisen (sowie max. eine Informationsreise, Inland und europ. Ausland, bis 300 €) bis insgesamt max. 800 € pro Jahr.

Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses

Stipendiat*innen (mit Promotion)

  • (auch für Stipendiat*innen mit Beauftragung durch die Betreuerin*den Betreuer)

 

 

 

Forschungs- und Tagungsreisen (sowie max. eine Informationsreise, Inland und europ. Ausland, bis 300 €) bis insgesamt max. 800 € pro Jahr.

Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses

 

Die Forschungsreserve der Fakultät fördert Informations-, Tagungs-, Vortrags- und Forschungsreisen mit einem Zuschuss von insgesamt max. 800 € jährlich, behält sich jedoch Kürzungen vor. Von der bzw. dem Reisenden wird ein Eigenanteil erwartet. Im Formular geben Sie bitte dennoch alle tatsächlichen Kosten an.

Vortragsreise

Tagungsreise

Forschungsreise

  • Unterschrift der*des Vorgesetzten
  • Angabe des AO des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses
  • Begründung/Befürwortung der Reise durch die Vorgesetzte*den Vorgesetzten (Promovierenden, Postdocs)
  • Nachweis der Zahlung einer Teilnahmegebühr
  • Einladung des Veranstalters
  • Bestätigung des Veranstalters über die Annahme eines Vortrags, Posters oder Sektionsleitung (Bei Vorträgen als Co-Autor*in wird die Reise als Informationsreise gewertet.)
  • Buchungsnachweis oder Preisübersicht von Reisekosten (DB, Flug, ÖNV).
  • Preisübersicht für Übernachtung
  • Tagungsprogramm

Informationsreise

(1 x jährlich)

  • Unterschrift der*des Vorgesetzten
  • Erklärung des Bezugs zur eigenen Forschung
  • Buchungsnachweis oder Preisübersicht von Reisekosten (DB, Flug, ÖNV).
  • Preisübersicht für Übernachtung
  • Zuschuss bis max. 300 €
  • Reisekostenzuschüsse unter 50 € werden nicht gewährt.
  • Wird die Reise durch Zuschüsse Dritter finanziert oder mitfinanziert, ist i.d.R. keine Unterstützung aus der Forschungsreserve möglich.
  • Ausschließlich aus Drittmitteln geförderte Mitarbeitende können bei der Antragstellung für Reisen nicht berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass Reisen projektbezogen erfolgen und entsprechend abgerechnet werden.
  • Tagegeld wird nicht übernommen.
  • Die Förderung des Übernachtungssatzes ist auf max. 40 € begrenzt.
  • Kinderbetreuungskosten können zu 50% angerechnet werden.

Die Forschungsreserve der Fakultät fördert Starthilfe- und Kleinprojekte mit Sach- und Personalmitteln unter folgenden Bedingungen (Richtlinien der zentralen Forschungskommission):

Starthilfe (Projekte und Vorarbeiten für Anträge an potenzielle Forschungsförderer)

geplante Weiterförderung darstellen

(Förderung bis max. 6 PM Hilfskraftmittel pro Jahr)

Kleinprojekte (Kleinere Forschungsprojekte)

 

Tätigkeiten der Hilfskräfte konkret benennen

Zeitplan der Mittelausgabe und Arten der geplanten Ausgaben

Bedeutung für das Forschungsprojekt

Publikationsliste

(Förderung bis max. 6 PM Hilfskraftmittel pro Jahr)

Ausrichtung von Tagungen

Beantragung direkt über die zentrale Forschungskommission

Publikationen (Kleinprojekt)

Druckkostenzuschuss für Sammelbände oder Habilitationsleistungen

(Förderung max. 1.000 € pro Jahr)

Ausrichtung eines Promovierenden-Workshops (Kleinprojekt)

Beantragung über den Dekan an die zentrale Forschungskommission

  • Bis zum 15. Oktober d. J. ist die Vorlage eines Berichts (formlos, digital) über die Projektentwicklung und die Verwendung der Mittel erforderlich.
  • Open Access-Publikationen werden durch die Universitätsbibliothek gefördert und sind dort direkt zu beantragen.
  • Druckkosten im Rahmen von Promotionen können nicht gefördert werden.

Der vollständige und unterzeichnete Antrag auf Gewährung von Sach- und Personalmitteln ist als eine pdf-Datei digital an dekan-kw[at]uni-paderborn.de im Dekanat einzureichen zu folgenden Terminen: 15. Mai und 15. Oktober.

Der vollständige und unterzeichnete Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses ist als eine pdf-Datei digital an dekan-kw[at]uni-paderborn.de im Dekanat einzureichen. Anträge für Reisekostenzuschüsse können ganzjährig gestellt werden mit einer Vorlauffrist von mind. 6 Wochen.

 

Unterstützung von Tagungen:

Antrag auf Gewährung von Sach- und Personalmitteln

Förderungen für die Ausrichtung von Tagungen sind ausschließlich an den Vorsitzenden der zentralen Forschungskommission zur richten und über Dez. 2 zu beantragen, sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.

Förderungen für die Ausrichtung von Promovierenden-Workshops sind ausschließlich über den Dekan an den Vorsitzenden der zentralen Forschungskommission zur richten und über Dez. 2 zu beantragen, sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

 

Ak­tu­el­le Mit­glie­der der For­schungs­kom­mis­si­on der Fa­kul­tät für Kul­tur­wis­sen­schaf­ten

Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)

  • Vakant (Prodekanin für Forschung, akademische Karrieren und Internationalisierung) vorm. Prof. Dr. Eva Seng, 1. Oktober 2021 – 31. Mai 2024
  • Prof. Dr. Merle Tönnies

Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)

Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2023 - September 2024)

  • Malin Müller

Ansprechpartnerin und Sachbearbeitung im Dekanat (für Rückfragen):