| Sie möchten auch nachdem Sie Paderborn verlassen haben mit der UPB verbunden bleiben und über neueste Entwicklungen und Angebote für Sie auf dem Laufenden gehalten werden? Dann sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich in die Alumni-Datenbank der UPB einzutragen! |
Kündigen Sie rechtzeitig Ihre Wohnung in Paderborn. Bitte beachten Sie insbesondere die in Ihrem Mietvertrag hierfür festgelegten Fristen (zumeist sind dies 3 Monate). | |
Ggf. Vereinbarung eines Termins zur Schlüsselübergabe | Sie sollten einen „Schlüsselübergabetermin“ mit Ihrem Vermieter vereinbaren und ein Übergabeprotokoll zu diesem Termin mitnehmen. Dieses bescheinigt die ordentliche Übergabe der Wohnung und hält die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) fest. Hier finden Sie Muster für ein Übergabeprotokoll des Mieterbundes und des Mieterschutzbundes: Sie sollten auch die Rückzahlung der Mietkaution frühzeitig regeln. |
Versicherungen kündigen | Kündigen Sie rechtzeitig ggf. auch Ihre deutsche Krankenversicherung. Bitte beachten Sie insbesondere die in Ihrem Vertrag mit dem Anbieter hierfür festgelegten Fristen. |
Ggf. Kündigung von Verträgen | Auch weitere Verträge, bspw. für Elektrizität und Gas, Telefon, Fitnessstudio etc. sollten rechtzeitig gekündigt werden. |
Falls Sie an der Universität Paderborn mit einem Arbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig tätig waren, sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) informieren, ob Sie Rentenansprüche erworben haben. | |
Bankkonto schließen | Falls Sie ein Konto bei einer deutschen Bank haben und dieses kündigen möchten, sollten Sie darauf achten, dass zuvor alle notwendigen Zahlungen (Daueraufträge, Gehalt, Stipendium etc.) noch erhalten bzw. getätigt werden. |
Ggf. Abmeldung von Kindergarten/Schule | Falls Ihre Kinder eine Kita, einen Kindergarten oder eine Schule in Deutschland besucht haben, informieren Sie die Betreuungseinrichtungen bitte frühzeitig über Ihren Umzug. Hilfe und Unterstützung erhalten Sie dafür beim FamilienServiceBüro. |
Ggf. Beantragung eines Nachsendeauftrags | Sie können bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag beantragen, damit Ihre Post automatisch zu Ihrer neuen Adresse geschickt wird. |
Abmeldung von der Stadt | Falls Sie sich längere Zeit in Deutschland aufgehalten und sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, sollten Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug ins Ausland von der Stadt wieder abmelden. Bei Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes. |
Ggf. bei Ausländerbehörde abmelden | Melden Sie sich (und ggf. auch mitreisende Familienangehörige) bei der Ausländerbehörde ab. |
Ggf. Abmeldung vom Rundfunkbeitragsservice | Falls Sie Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich online abmelden. I.d.R. benötigen Sie dafür ein Abmelde- bzw. eine neue Meldebescheinigung. |
Ggf. Erstellung einer Steuererklärung | Falls Sie in Deutschland Steuern gezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, digital einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt Paderborn zu stellen. |
Wenn Sie an der Universität Paderborn angestellt waren, nehmen Sie bitte vor Ihrer Abreise Kontakt mit dem Personaldezernat auf. |
Bitte beachten Sie: Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie können nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten Überblick über das Thema. Bitte lassen Sie sich ggf. bei der zuständigen Auslandsvertretung oder anderen Expert*innen beraten.