Auslandsstudium mit Beeinträchtigung(en) und chronischen Krankheiten

Auslandsaufenthalte sind für alle Studierenden der Universität Paderborn eine wertvolle, spannende und abenteuerreiche Möglichkeit über den Tellerrand des eigenen Landes, der heimischen Kultur und Hochschule hinauszuschauen und sich in einem anderen Umfeld zurechtzufinden und neue Studieninhalte kennen und reflektieren zu lernen. Das Studium bietet eine tolle Gelegenheit, dieses Abenteuer zu starten und wir möchten alle Studierenden dabei unterstützen, es erfolgreich zu planen und umzusetzen. 

Ein Auslandsstudium kann für Studierende mit Beeinträchtigung(en) oder chronischen Krankheiten außergewöhnliche Herausforderungen bedeuten. Um ein Studium im Ausland trotzdem bestmöglich vorbereiten und realisieren zu können, heißt die Devise: Früh informieren! Hierbei spielen Themen wie der organisatorische Aufwand, die richtigen Ansprechpersonen, die geeignete Partnerhochschule, (Auslands-)Krankenversicherungen oder eine finanzielle Unterstützung eine äußerst wichtige Rolle.

Wir möchten Sie bei dieser Planung so gut es geht unterstützen und auf diesen Seiten viele Informationen zur Verfügung stellen.

Frühzeitige Planung ist wichtig!

Durch die Menge an Partnerhochschulen sind nicht immer alle Fragen direkt beantwortet. Viele Angebote sind ebenfalls landesabhängig, da es Länder gibt, welche in punkto Diskriminierungs- und Barrierefreiheit deutlich weiter sind als andere Länder. Dies bezieht sich besonders auf Fragen zum Wohnraum, der Assistenz oder Mobilität vor Ort sowie Barrierefreiheit auf dem Campus der Partnerhochschule.

Die Bewerbungsfristen für Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen sind zumeist ca. ein Jahr vor der eigentlichen Mobilität. Um sich also entsprechend gründlich und frühzeitig über bestimmte Angebote an spezifischen Partnerhochschulen zu informieren, ist es essentiell, dass Sie bereits mind. sechs Monate vor der Bewerbungsfrist beginnen sich zu informieren, um eine geeigente Partnerhochschule finden zu können.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei!

Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

Abgesehen vom Auslands-BAföG sind für alle Studierende Stipendien eine der wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Auslandsstudium. Stipendienprogramme und -möglichkeiten variieren dabei stark. Alle dieser Programme ziehen aber ein Auswahlverfahren mit sich, welches nach unterschiedlichen Kategorien, wie z.B. fachlicher Qualifikation und/oder Passung oder persönlicher Eignung und Notengebung, auswählt. Je nach Stipendienprogramm werden unterschiedliche Summen und Bedarfe abgedeckt. Auch Kranken- oder Pflegekassen, Sozialhilfeträger*innen, Träger*innen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Familienkassen, Eltern- oder Wohngeldstellen können anfallende Kosten in individuellen Umfängen tragen - sich auch an diesen Stellen zu informieren kann sehr sinnvoll sein.

Eine Auswahl an Fördermöglichkeiten habe ich Ihnen hier zusammengestellt:

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

Erasmus+ Programm "Soziale Teilhabe" 

  • "Soziale Teilhabe" ist das neue Programm der Erasmus-Generation 2021-2027 und richtet sich an alle Studierenden der Gruppe fewer opportunities/special needs
  • Fördermittel können direkt im International Office beantragt werden - eine Kernvoraussetzung ist das Absolvieren des Auslandsstudiums an einer unserer Partnerhochschulen im Erasmus+ Raum.
  • Die Fördersummen sind ausgerichtet am entsprechenden Zielland innerhalb des Erasmus+-Raumes. Studierende, die zur Gruppe fewer opportunities zählen, erhalten zusätzliche Gelder zur geregelten Erasmus+ Förderung (nach individueller Beantragung).

Detaillierte Informationen zu Förderraten und eine Beratung erhalten Sie im International Office.

 

Erasmus+ Sonderfördermittel für vorbereitende Reisen

  • Auch für vorbereitende Reisen für einen Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen im Erasmus+ Raum können Mittel beantragt werden
  • Diese Mittel dienen dazu, schwerbehinderten Studierenden (nach individueller Prüfung) eine vorherige Erkundung der Region und der Partnerhochschule zu ermöglichen und sich mit den zuständigen Personen vor Ort z.B. über barrierefreien Wohnraum, Campusbedingungen und -gegebenheiten, etc., auszutauschen und dort bereits Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Informationen und Beratung erhalten Sie im International Office

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Nachteilsausgleich im Studium. Dieser Nachteilsausgleich kann z.B. auch eine Modifizierung der Länge des Auslandsaufenthaltes, eine andere "Stückelung", nationale Alternativen oder ähnliches bedeuten. 

Der Anspruch auf Nachteilsausgleich wird immer nach einer individuellen Beratung und Prüfung festgelegt. Um eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an die Beauftragte für Studierende/Promovierende mit Beeinträchtigung, chronischer Erkrankung und Behinderung.

Auslands-BAföG kann für Auslandsaufenthalte regulär beim entsprechenden BAföG-Amt beantragt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Auslands-BAföG

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches für beeinträchtigte Studierende: Weitere Informationen

DAAD Stipendiendatenbank

  • Der DAAD bietet keine Sonderprogramme. Sie können sich im Rahmen aller DAAD-Programme um eine Förderung bewerben, solange Sie die jeweiligen formalen Bedingungen erfüllen.

Für Studierende, die als Stipendiat*in beim DAAD angenommen wurden (über Individualstipendien oder Projektförderung des DAAD, siehe hierzu die DAAD Stipendiendatenbank), gibt es die Möglichkeit, dass der DAAD auf Antrag auslandsbedingte und durch chronische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen/Behinderungen begründete Mehrkosten übernimmt (Obergrenze 10.000 Euro). Dies ist möglich, solange kein*e andere*r Kostenträger*in die Mittel abdeckt.

Weitere Informationen vom DAAD

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Anke Riebau

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

International Relations Manager / Faculty Coordinator Incoming & Outgoing Students

Write email +49 5251 60-4013
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Cornelia Wagner

Student Advice Centre

Psychosocial counselling, dep. representative for disabled students

Write email +49 5251 60-5497

Handbuch "Studium und Behinderung" Kapitel X: Auslandsstudium