Auslandsstudium mit Kind und pflegebedürftigen Angehörigen

Auslandsaufenthalte sind für alle Studierenden der Universität Paderborn eine wertvolle, spannende und abenteuerreiche Möglichkeit über den Tellerrand des eigenen Landes, der heimischen Kultur und Hochschule hinauszuschauen und sich in einem anderen Umfeld zurechtzufinden und neue Studieninhalte kennen und reflektieren zu lernen. Das Studium bietet eine tolle Gelegenheit, dieses Abenteuer zu starten und wir möchten alle Studierenden dabei unterstützen, dieses Abenteuer erfolgreich zu planen und umzusetzen. 

Ein Auslandsstudium kann für Studierende mit Pflege- oder Familienverantwortung außergewöhnliche Herausforderungen bedeuten. Um ein Studium im Ausland trotzdem bestmöglich vorbereiten und realisieren zu können, heißt die Devise: Früh informieren! Hierbei spielen Themen wie der organisatorische Aufwand, die richtigen Ansprechpersonen, die geeignete Partnerhochschule, Kinder- oder Pflegebetreuung, das emotionale Thema der möglichen Trennung(en) auf Zeit oder eine finanzielle Unterstützung eine äußerst wichtige Rolle.

Wir wollen Sie bei dieser Planung so gut es geht unterstützen und auf diesen Seiten viele Informationen zur Verfügung stellen!

Frühzeitig planen ist wichtig!

Durch die Menge an Partnerhochschulen sind nicht immer alle Fragen direkt beantwortet. Viele Angebote sind ebenfalls landesabhängig, da es Länder gibt, welche in punkto Familienfreundlichkeit oder Barrierefreiheit deutlich weiter sind als andere Länder. Dies bezieht sich besonders auf Fragen zu Wohnraum oder der Kinderbetreuung auf dem Campus der Partnerhochschule.

Die Bewerbungsfristen für Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen sind zumeist ca. ein Jahr vor der eigentlichen Mobilität. Um sich also entsprechend gründlich und frühzeitig über bestimmte Angebote an spezifischen Partnerhochschulen zu informieren, ist es essentiell, dass Sie bereits mind. sechs Monate vor der Bewerbungsfrist beginnen sich zu informieren, um eine geeigente Partnerhochschule finden zu können.

Gerade bei Kindern im KiTa- oder schulpflichtigen Alter muss früh geplant und recherchiert werden. KiTa-Plätze gibt es teilweise direkt an den Partnerhochschulen, teilweise müssen diese aber selbst organisiert werden. Auch bei schulpflichtigen Kindern muss einiges beachtet werden, z.B. ob diese für den Auslandsaufenthalt von der Schulpflicht befreit werden oder im Ausland in die Schule gehen müssen. 

Gerne unterstützen wir Sie hierbei!

Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

Abgesehen vom Auslands-BAföG sind für alle Studierende Stipendien eine der wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Auslandsstudium. Stipendienprogramme und -möglichkeiten variieren dabei stark. Alle dieser Programme ziehen aber ein Auswahlverfahren mit sich, welches nach unterschiedlichen Kategorien, wie z.B. fachlicher Qualifikation und/oder Passung oder persönlicher Eignung und Notengebung, auswählt. Je nach Stipendienprogramm werden unterschiedliche Summen und Bedarfe abgedeckt. Auch Kranken- oder Pflegekassen, Sozialhilfeträger*innen, Träger*innen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Familienkassen, Eltern- oder Wohngeldstellen können anfallende Kosten in individuellen Umfängen tragen - sich auch an diesen Stellen zu informieren kann sehr sinnvoll sein.

Eine Auswahl an Fördermöglichkeiten habe ich Ihnen hier zusammengestellt:

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

Erasmus+ Programm "Soziale Teilhabe" 

  • "Soziale Teilhabe" ist das neue Programm der Erasmus-Generation 2021-2027 und richtet sich an alle Studierenden aus der Gruppe fewer opportunities/special needs
  • Fördermittel können direkt im International Office beantragt werden - eine Kernvoraussetzung ist das Absolvieren des Auslandsstudiums an einer unserer Partnerhochschulen im Erasmus+ Raum.
  • Die Fördersummen sind ausgerichtet am Zielland innerhalb des Erasmus+-Raumes. Studierende, die zur Gruppe fewer opportunities zählen, erhalten zusätzliche Gelder zur geregelten Erasmus+ Förderung (nach individueller Beantragung).

Detaillierte Informationen zu Förderraten und eine Beratung erhalten Sie im International Office.

Der DAAD fördert Studierende mit Kind(ern), die an eine Partnerhochschule im Erasmus+ Raum gehen mit zusätzlicher Förderung. Bei der Bewerbung auf das Erasmus+-Stipendium kann das Top-up direkt beantragt werden.

Detaillierte Informationen und Beratung erhalten Sie beim International Office.

Hier geht es zur Info-Seite des DAAD

Für den Bezug von Elterngeld und Kindergeld während des Auslandsstudiums ist die Voraussetzung, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland liegt. Spricht man frühzeitig mit der Familienkasse und kann deutlich gemacht werden, dass der Auslandsaufenthalt nur vorrübergehend ist und dem Zwecke der Ausbildung dient, kann selbst ohne Wohnsitz in Deutschland das Elterngeld ggf. weiter bezogen werden. Für das Kindergeld muss der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleiben, damit man es weiterhin beziehen kann. 

In beiden Fällen ist ein frühzeitiger Kontakt mit den zuständigen staatlichen Stellen sehr wichtig. Wenden Sie sich gerne zur Unterstützung an das FamilienServiceBüro der UPB.

 

Auslands-BAföG kann für Auslandsaufenthalte regulär beim entsprechenden BAföG-Amt beantragt werden. Mit Kind(ern) können bei der Beantragung die Betreuungskosten für die Kids mit angegeben werden, das wird dann mit verrechnet.

Weitere Informationen zur Beantragung von Auslands-BAföG

DAAD Stipendiendatenbank

  • Der DAAD bietet keine Sonderprogramme. Sie können sich im Rahmen aller DAAD-Programme um eine Förderung bewerben, solange Sie die jeweiligen formalen Bedingungen erfüllen.