Antrag auf Beurlaubung/Urlaubssemester für Auslandsaufenthalte während des Studiums

Ein Urlaubssemester kann u.a. aufgrund eines Studiums an einer ausländischen Hochschule oder einem sonstigen Auslandsaufenthalt, der dem Studienziel dient, beantragt werden.

Die Beurlaubung kann immer nur für die Dauer eines Semesters erfolgen. Während dieser Beurlaubung können Sie sich beim AStA z.B. einen Teil Ihrer Studiengebühren zurückerstatten lassen.

Ein Antrag auf Beurlaubung kann erst nach Eingang der Zahlung der Semestergebühren an der UPB erfolgen. 

Deadline zum Einreichen für das Sommersemester: 21.03.
Deadline zum Einreichen für das Wintersemester: 21.09.

Der Antrag erfolgt elektronisch über PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Anträge

Anlage zum Beurlaubungsantrag: Bescheinigung der Fakultät

Weitere Informationen zum Thema "Beurlaubungen"

Detaillierte Informationen des Dezernats 3 inkl. FAQ zum Thema "Beurlaubungen"


Bitte beachten Sie, dass ich nicht alle Anträge auf Beurlaubung unterzeichnen kann, sondern nur die Bescheinigung der Fakultät aufgrund von:

  • Studium an einer ausländischen Hochschule oder
  • sonstiger Auslandsaufenthalt, der dem Studienziel dient.
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Anke Riebau

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

International Relations Manager / Faculty Coordinator Incoming & Outgoing Students

Write email +49 5251 60-4013
Gut zu wissen

Wenn Sie sich für ein Semester beurlauben lassen, dann können sich nicht während der 1. Lehrveranstaltungsanmeldephase zu Veranstaltungen anmelden! Wieso? Weil diese immer vor dem offiziellen Semesterstart liegt!

Erst nach dem 01.10. (für das WS) oder 01.04. (für das SS) ist eine LV-Anmeldung für Sie möglich! Daher können Sie sich dann erst während der 2. Lehrveranstaltungsanmeldephase zu Veranstaltungen anmelden