Di­gitale Learn­ing Agree­ments für Erasmus+ (DLA)

Studierende der Fakultät für Kulturwissenschaften erstellen Ihr Digitales Learning Agreement (DLA) direkt in Mobility Online (Tool vom International Office für die Administration von Studierendenmobilität). 

Alle hierfür nötigen Dokumente und Hinweise finden Sie direkt in Mobility Online. 

Bitte achten Sie unbedingt beim ausfüllen des DLA darauf, dass Sie die Modulnummern (M.XXX.XXXX) und Modulbausteinnnummern (K.XXX.XXXX) in Table B (Kurse an der Heimathochschule) angeben und keine Lehrveranstaltungsnummern (keine L.XXX.XXXX Nummern), da sonst die Anrechnung Ihrer Leistungen nicht garantiert werden können.

Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass Sie bei den ECTS ebenfalls kennzeichne, ob es sich um eine QT, PL oder um eine gewünschte Anrechnung von QT+PL handelt. Sie können immer nur 3 oder 6 ECTS angeben.
Beispiel: 3 ECTS = QT, 6 ECTS = PL oder Kombination von 6 ECTS = QT+PL für einen Modulbaustein.

Zwei wichtige Dinge vorab:

Generell gilt: Das entscheiden die Expert*innen aus den jeweiligen Instituten/Fächern/Studiengängen – die sog. Anerkennungsbeauftragten.

Es ist wichtig, dass die Kurse, die Sie wählen möchten, inhaltlich sinnvoll für Ihren Studiengang/Ihr Fach und Ihren Studienabschnitt gewählt werden. Kurse an der Partnerhochschule sollten also Kompetenzen und Inhalte abdecken, die Sie in Ihrem Studium an der UPB erwerben sollten. Schauen Sie daher in Ihrer Prüfungsordnung nach, welche Kurse oder Module sich für eine Anerkennung eignen würden und vergleichen Sie – hierfür gehen Sie am besten in die Beratung zu dem*der jeweiligen Anerkennungsbeauftragten. Für die Beratungen zur Anerkennung müssen Sie auch Kursbeschreibungen der Kurse an der Partnerhochschule mitbringen, damit Inhalts- und Kompetenzerwerb abgestimmt werden können.

Achten Sie darauf auf Ihrem DLA in Table B "Kurse an der Heimathochschule" die Modul- und Modulbausteinnummern (M.XXX.XXXX und K.XXX.XXXX) anzugeben, damit die Anrechnung am Ende auch problemlos geschehen kann. Tragen Sie hier keine Lehrveranstaltungsnummern (L.XXX.XXXX) ein!

Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass Sie bei den ECTS ebenfalls kennzeichne, ob es sich um eine QT, PL oder um eine gewünschte Anrechnung von QT+PL handelt. Sie können immer nur 3 oder 6 ECTS angeben.
Beispiel: 3 ECTS = QT, 6 ECTS = PL oder Kombination von 6 ECTS = QT+PL für einen Modulbaustein.

Möglichst bald nachdem Sie die Zeit im Ausland beendet haben, sollten Sie sich um den Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen kümmern. Hierzu müssen SIe alle entsprechenden Nachweise einreichen, die Ihre erbrachten Leistungen belegen. Dazu zählen folgende Dokumente: (Online) Learning Agreement, Transcript of Records der ausländischen Hochschule und der jeweilige "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland". Der "Antrag" ist für Lehramt (B.Ed. und M.Ed.) sowie Nicht-Lehramt unterschiedlich. 

Das jeweils richitge Dokument finden Sie hier:

Für alle Nicht-Lehramt-Studiengänge: Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Für alle Lehramt: Anerkennungsformular im Bachelor of Education

Für Lehramt: Anerkennungsformular im Master of Education

 

So er­stel­len Sie ein Di­gitales Learn­ing Agree­ment (DLA) für Ihren Erasmus+ Aufenthalt im Aus­land

Sind Sie in der Vorbereitung auf ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule im Erasmus+-Raum?

Dann benötigen Sie ein Learning Agreement!

Für die fachliche Beratung zu, sowie der Betreuung und Unterzeichnung von Learning Agreements gibt es innerhalb der Fakultät Ansprechpersonen, sogenannte "Anerkennungsbeauftragte". Die Anerkennungsbeauftragten beraten und unterstützen Sie bei allen inhaltichen Fragen rund um die Anerkennung von Leistungen, die Sie an der Partnerhochschule absolvieren und im Nachhinein anerkennen lassen wollen.

Gut zu wissen: Mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Learning Agreement können Sie sicherstellen, dass Ihnen die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen, auch anerkannt werden. Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt und von der*dem Anerkennungsbeauftragten unterzeichnet bekommen haben, heißt es: ab ins Ausland und alle Leistungen bestehen!

Wie fülle ich mein Erasmus+ Learning Agreement aus?

Schritt 1: Vor der Abreise

  • Papier Learning Agreement "Before the Mobility" in Mobility Online herunterladen, vollstädnig ausfüllen und von dem*der jeweiligen Anerkennungsbeauftragten unterschreiben lassen.
    (Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass Sie die Modulnummern (M.XXX.XXXX) und Modulbausteinnnummern (K.XXX.XXXX) in Table B eintragen und keine Veranstaltungsnummern (keine L.XXX.XXXX Nummern!)
    • Dran denken: Sie brauchen mindestens 24 ECTS in "Table A", damit Sie mit Eramsus+ finanziell gefördert werden können!
  • Vollständig ausgefülltes und von allen Parteien unterzeichnetes Digitales Papier Learning Agreement in Mobility Online hochladen.

DANACH

  • Digitales Learning Agreement (DLA) in Mobility Online ausfüllen (Inhalte müssen mit dem Papier Learning Agreement 1:1 übereinstimmen) und selbst digital unterzeichnen.
  • Info: Ihr DLA wird dann in Mobility Online geprüft und unterzeichnet oder abgelehnt - Sie erhalten immer E-Mails, wenn sich der Bearbeitungsstand geändert hat!

Schritt 2: Während des Auslandssemesters

  • Sollte sich Ihre Kurswahl während des Auslandsstudiums ändern, müssen Sie jeweils ein Papier Learning Agreement "During the Mobility" und ein DLA "During the Mobility" ausfüllen und unterschreiben lassen. Das Vorgehen ist hier genauso wie bei Schritt 1!
     
  • Denken Sie daran sich alle erbrachte Leistungen von der Partnerhochschule dokumentieren zu lassen und sammeln Sie alle Nachweise über die bestandenen Leistungen sammeln. Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums erhalten Sie i.d.R. ein Transcript of Records über Ihre dort bestandenen Leistungen, welches alle Ihre bestandenen Leistungen automatisch dokumentiert.

Schritt 3: Anerkennung an der UPB

  • Detaillierte Infos zur Anerkennung finden Sie im unteren Abschnitt!

Jet­zt ein­mal im De­tail: Der An­erken­nung­s­prozess Ihr­er im Aus­land er­bracht­en Stud­i­en­leis­tun­gen

Nachdem Sie Ihr Auslandsstudium erfolgreich beendet haben und zurück an der UPB sind, müssen Sie für die erfolgreiche Anerkennung Ihrer Studienleistungen alle nötigen Dokumente einreichen.

Und das geht so:

  • Anerkennungsdokument der UPB für Ihren Studiengang/Ihr Fach ausfüllen (Links unten)
  • Alle relevanten Unterlagen bei den jew. Anerkennungsbeauftragten vorlegen (1. letztes unterzeichnetes Learning Agreement, 2. Transcript of Records der Partnerhochschule und 3. Anerkennungsdokument der UPB) 
    • nach Unterschrift der jew. Anerkennungsbeauftragten > Dokument an den entspr. Prüfungsausschuss senden 
    • Letzer Schritt: Unterlagen an das Zentrale Prüfungssekretariat senden und dort werden Ihre Leistungen dann in PAUL eintragen

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland nochmal im Überblick (nach Studiengängen):

Für alle Nicht Lehramtsstudiengänge: Anerkennungsdokument inkl. Merkblatt

Anerkennung im Lehramt: Bachelor of Education und Master of Education

Anerkennungsbeauftragte der Institute/Studiengänge der Fakultät KW

Für die Anerkennung der Lehrveranstaltungen aus dem Ausland von den jew. Anerkennungsbeauftragten besprochen und abgezeichnet werden. Sollten Sie mehr als ein Fach im Ausland studieren wollen/studiert haben, müssen Sie zu unterschiedlichen Anerkennungsbeauftragten und sich Unterschriften holen.

Liste der Anerkennungsbeauftragten der Fakultät KW

**Die gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen können im Einzelfall abweichen. Sie dienen zur Orientierung und Information für die Vor- und Nachbereitung auf ein Auslandsstudium.** 

Wissenschaftlich-inhaltliche Beratung zur Anerkennung

Wissenschafltiche Beratung zu Anerkennung von Veranstaltungen/Modulbausteinen oder gesammten Modulen werden von den jew. Anerkennungsbeauftragten durchgeführt!

Bei allge­meine Fra­gen zum (On­line) Learn­ing Agree­ment

business-card image

Anke Riebau

Dekanatsmitarbeiter*in Kulturwissenschaften

International Relations Manager / Faculty Coordinator Incoming & Outgoing Students

Write email +49 5251 60-4013
Gut zu wissen #1

Das Learning Agreement ist der Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und Studierendem*r über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung.

Studierende, die sich in ihrem Learning Agreement Kurse verschiedener Fakultäten anerkennen lassen möchten, beachten bitte die fakultätsspezifischen Anerkennungsverfahren. Die Gesamtunterschrift wird abschließend von der Fakultät geleistet, die die meisten ECTS anerkannt hat.

Gut zu wissen #2

Anerkennungsbeauftragte sind für die Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Ausland zuständig.

Departmental Coordinators sind verantwortlich für die Kooperation mit einer bestimmten Partnerhochschule.

Departmental Coordinators und Anerkennungsbeauftragte können unterschiedliche Personen sein!

Gut zu wissen #3

Wenn Sie über Erasmus+ gefördert werden, müssen Sie an der Partnerhochschule Veranstaltungen in einen Umfang von mind. 24 ECTS pro Semester studieren und diese auf dem Learning Agreement aufführen (Table A).

Von diesen 24 ECTS, müssen Sie mind. 15 ECTS erfolgreich bestehen und auf Ihrem Transcript of Records (ToR) der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurück zahlen.

Hinweis an die Redakteure: Der Inhalt enthält nicht erlaubte Elemente und wurde daher ausgeblendet.