Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Auf diesen Seiten zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen, sei es im Rahmen von Erasmus+, PROMOS oder anderen Austauschprogrammen. Erfahren Sie mehr über (digitale) Learning Agreements, Notenumrechnung und den reibungslosen Prozess, um Ihre internationalen Studienerfolge an unserer Universität anzurechnen – für ein grenzenloses Studienerlebnis weltweit!
Wichtig dafür: Sie müssen sich VOR Ihrem Auslandsaufenthalt um die Anerkennung kümmern!
Formen der Anerkennung
Anerkennung Erasmus+
Sofern es sich um Veranstaltungen von Partneruniversitäten der Fakultät für Kulturwissenschaften oder Universitäten des Europäischen Hochschulraums handelt, ist die Anerkennung oft problemlos. Voraussetzung ist, dass die gewählten Kurse Ihrem Studiengang und den Kompetenzbereichen Ihrer Prüfungsordnung an der UPB inhaltlich sinnvoll zugeordnet werden können.
Für die gesicherte Anerkennung sind Learning Agreements unabdingbar. Eine Anerkennung muss vor dem Auslandsaufenthalt auf den entsprechenden Learning Agreements festgehfalten werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Learning Agreement-Formulare der Universität Paderborn, welche Ihnen - nachdem Sie offiziell als Austauschstudent*in ausgewählt wurden - in Mobility Online (Digital Learning Agreement und KW-Beiblatt) zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige, offizielle und aktuelle Formulare können akzeptiert werden. Es muss immer erst das KW-Beiblatt ausgefüllt und unterzeichnet werden, bevor ein Digital Learning Agreement erstellt werden kann.
Wichtig: Die an der Partnerhochschule geplanten Kurse müssen einen Umfang von insgesamt mind. 24 ECTS pro Semester haben. Hierzu können auch fachfremde Kurse (Sprachkurse, landeskundliche Seminare etc.) zählen.
Nach der Mobilität müssen Sie mind. 15 erfolgreich bestandene ECTS pro Semester auf Ihrem Transcript of Records der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurückzahlen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet diese Kurse auch an der UPB anerkennen zu lassen - Sie können diese auch ausschließlich im Ausland belegen und als Zusatzleistungen nutzen.
Schritt 1 - Learning Agreement A - "Before the Mobility"
Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller*in. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie kein Learning Agreement A ausfüllen müssen, sondern nur, dass Sie in Table B (auf dem Learning Agreement selbst) eintragen, dass keine Anerkennung erwünscht ist. Diesen Wunsch können Sie dann auf Learning Agreement B "During the Mobility" neu absprechen und ändern.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Kursauswahl | Suchen Sie im Kurskatalog der ausländischen Universität (passende) Kurse, die Sie belegen möchten. |
2. Zuordnung der Kurse | Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Ausgestaltung passenden Modulen (M.XXX.XXXX) oder Modulbausteinen (K.XXX.XXXX) Ihres Faches oder Studiengangs zu. Konsultieren Sie hierzu ggf. Ihre Prüfungsordnung. |
3. Eintragen und Unterschreiben | Tragen Sie die Kurse und zugehörigen Module/Modulbausteine in das KW-Beiblatt zum Digitalen Learning Agreement ein. Das KW-Beiblatt können Sie in Mobility Online herunterladen. |
4. Einreichen | Laden Sie das ausgefüllte und (bei Anerkennungswünschen) von allen Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete KW-Beiblatt in Mobility Online hoch. |
5. Digital Learning Agreement | Erstellen Sie das Digital Learning Agreement in Mobility Online (anhand der Ausfüllhilfe vom International Office), unterschreiben dies und senden es ab. |
6. Fertig | Das Digital Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und digital von allen Parteien (Ihnen, der Partnerhochschule, der UPB) unterzeichnet. Nachdem alle Parteien unterzeichnet haben, finden Sie es in Mobility Online wider. |
Konkret benötigen Sie für das Learning Agreement:
- KW-Beiblatt zum Learning Agreement
- Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht.
- Digitales Learning Agreement (bildet den Abschluss)
Schritt 2 - Learning Agreement B - "During the Mobility"
Das Learning Agreement B ist nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Zuordnung der Kurse | Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Ausgestaltung passenden Modulen (M.XXX.XXXX) oder Modulbausteinen (K.XXX.XXXX) Ihres Faches oder Studiengangs zu. Konsultieren Sie hierzu ggf. Ihre Prüfungsordnung. |
2. Eintragen und Unterschreiben | Tragen Sie die Kurse und zugehörigen Module/Modulbausteine in das KW-Beiblatt zum Digitalen Learning Agreement (neu) ein. |
3. Einreichen | Laden Sie das (neu) ausgefüllte und von allen Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete KW-Beiblatt in Mobility Online hoch. |
4. Digital Learning Agreement | Erstellen Sie das Digital Learning Agreement "During the Mobility" in Mobility Online (anhand der Ausfüllhilfe vom International Office), unterschreiben dies und senden es ab. |
5. Fertig | Das Digital Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und digital von allen Parteien (Ihnen, der Partnerhochschule, der UPB) unterzeichnet. Nachdem alle Parteien unterzeichnet haben, finden Sie es in Mobility Online wider. |
Konkret benötigen Sie für das Learning Agreement:
- KW-Beiblatt zum Learning Agreement
- Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht.
- Digitales Learning Agreement (bildet den Abschluss)
Schritt 3 - Learning Agreement C - "After the Mobility"
Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen (das sog. Transcript of Records) sowie deren Anerkennung (via Learning Agreement sowie Anerkennungsdokument) an der Universität Paderborn.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Eintragen | Laden Sie das entsprechende Anerkennungsdokument für Ihren Studiengang (Lehramt oder kein Lehramt) herunter und tragen Sie Ihre Daten ein. Füllen Sie alle Teile der Tabelle aus, bis auf den rechten Teil, der wird von dem/der Anerkennungsbeauftragten ausgefüllt. Geben Sie immer genau an, in welchem Modul- (Bereich) Ihres PAUL Leistungskontos die jeweilige Veranstaltung an der Partnerhochschule verbucht werden soll (M.XXX.XXXX und K.XXX.XXXX). Link zum Anerkennungsdokument (nicht für Lehramtsstudierende) |
2. Unterlagen | Bitte beachten Sie, dass bei jeder Anerkennung, nach dem Auslandsaufenthalt, auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann. |
3. Eintragung in PAUL | Reichen Sie das entsprechende, ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anerkennungsdokument zusammen mit Ihrem Digitalen Learning Agreement sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität bei der*dem Anerkennungsbeauftragten ein. Nach Erhalt der Unterschrift der Anerkennungsbeauftragten können Sie die Unterlagen an den*die jew. für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungssekretariat schicken und diese verbuchen dann die Leistungen in PAUL. |
Anerkennung weltweit
Sofern es sich um Veranstaltungen von Partneruniversitäten der Fakultät für Kulturwissenschaften handelt, ist die Anerkennung oft problemlos. Voraussetzung ist, dass die gewählten Kurse Ihrem Studiengang und den Kompetenzbereichen Ihrer Prüfungsordnung an der UPB inhaltlich sinnvoll zugeordnet werden können.
Für die gesicherte Anerkennung sind Learning Agreements unabdingbar. Eine Anerkennung muss vor dem Auslandsaufenthalt auf den entsprechenden Learning Agreements festgehfalten werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Learning Agreement-Formulare der Universität Paderborn. Anders als bei Auslandssemestern im Erasmus-Raum, ist bei Aufenthalten außerhalb Europas kein digitales Learning Agreement verpflichtend, sondern ein Papier-Learning Agreement (PDF).
Wichtig:
Sie sind nicht dazu verpflichtet sicht Kurse aus dem Ausland auch an der UPB anerkennen zu lassen - Sie können diese auch nur im Ausland belegen und als Zusatzleistungen nutzen. Eine Anerkennung ist nicht zwingend erforderlich.
Schritt 1 - Learning Agreement A - "Before the Mobility"
Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller*in. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie kein Learning Agreement A ausfüllen müssen, sondern nur, dass Sie in Table B (auf dem Learning Agreement selbst) eintragen, dass keine Anerkennung erwünscht ist. Diesen Wunsch können Sie dann auf Learning Agreement B "During the Mobility" neu absprechen und ändern.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Kursauswahl | Suchen Sie im Kurskatalog der ausländischen Universität (passende) Kurse, die Sie belegen möchten. |
2. Zuordnung der Kurse | Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Ausgestaltung passenden Modulen (M.XXX.XXXX) oder Modulbausteinen (K.XXX.XXXX) Ihres Faches oder Studiengangs zu. Konsultieren Sie hierzu ggf. Ihre Prüfungsordnung. |
3. Eintragen und Unterschreiben | Tragen Sie die Kurse und zugehörigen Module/Modulbausteine in das Learning Agreement "Before the Mobility" ein. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten: lassen Sie das Learning Agreement von den zuständigen Anerkennungsbeauftragten der Fächer/Institute unterzeichnen und unterzeichnen Sie es ebenfalls selbst. Lassen Sie das Learning Agreement auch von der zuständigen Person an der ausländischen Hochschule unterzeichnen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die eingetragenen Kurse an der Partnerhochschule auch belegen können. Es dient Ihrer Sicherheit. |
4. Einreichen und fertig | Laden Sie das ausgefüllte und (bei Anerkennungswünschen) von allen Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Learning Agreement in Mobility Online hoch. |
Konkret benötigen Sie für das Learning Agreement:
- Learning Agreement
- Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht.
Schritt 2 - Learning Agreement B - "During the Mobility"
Schritt 2 - Learning Agreement B - "During the Mobility"
Das Learning Agreement B ist nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Zuordnung der Kurse | Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Ausgestaltung passenden Modulen (M.XXX.XXXX) oder Modulbausteinen (K.XXX.XXXX) Ihres Faches oder Studiengangs zu. Konsultieren Sie hierzu ggf. Ihre Prüfungsordnung. |
2. Eintragen und Unterschreiben | Tragen Sie die Kurse und zugehörigen Module/Modulbausteine in das Learning Agreement "During the Mobility" ein. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten: lassen Sie das Learning Agreement von den zuständigen Anerkennungsbeauftragten der Fächer/Institute unterzeichnen und unterzeichnen Sie es ebenfalls selbst. Lassen Sie das Learning Agreement auch von der zuständigen Person an der ausländischen Hochschule unterzeichnen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die eingetragenen Kurse an der Partnerhochschule auch belegen können. Es dient Ihrer Sicherheit. |
3. Einreichen und fertig | Laden Sie das ausgefüllte und (bei Anerkennungswünschen) von allen Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Learning Agreement in Mobility Online hoch. |
Konkret benötigen Sie für das Learning Agreement:
- Learning Agreement
- Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht.
Schritt 3 - Learning Agreement C - "After the Mobility"
Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen (das sog. Transcript of Records) sowie deren Anerkennung (via Learning Agreement sowie Anerkennungsdokument) an der Universität Paderborn.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Eintragen | Laden Sie das entsprechende Anerkennungsdokument für Ihren Studiengang (Lehramt oder nicht Lehramt) herunter und tragen Sie Ihre Daten ein. Füllen Sie alle Teile der Tabelle aus, bis auf den rechten Teil, der wird von dem/der Anerkennungsbeauftragten ausgefüllt. Geben Sie immer genau an, in welchem Modul- (Bereich) Ihres PAUL Leistungskontos die jeweilige Veranstaltung an der Partnerhochschule verbucht werden soll (M.XXX.XXXX und K.XXX.XXXX). Link zum Anerkennungsdokument (nicht für Lehramtsstudierende) |
2. Unterlagen | Bitte beachten Sie, dass bei jeder Anerkennung, nach dem Auslandsaufenthalt, auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann. |
3. Eintragung in PAUL | Reichen Sie das entsprechende, ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anerkennungsdokument zusammen mit Ihrem Learning Agreement sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität bei der*dem Anerkennungsbeauftragten ein. Nach Erhalt der Unterschrift der Anerkennungsbeauftragten können Sie die Unterlagen an den*die jew. für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungssekretariat schicken und diese verbuchen dann die Leistungen in PAUL. |
Anerkennung Freemover
Sofern es sich um Veranstaltungen von Partneruniversitäten der Fakultät für Kulturwissenschaften handelt, ist die Anerkennung oft problemlos. Voraussetzung ist, dass die gewählten Kurse Ihrem Studiengang und den Kompetenzbereichen Ihrer Prüfungsordnung an der UPB inhaltlich sinnvoll zugeordnet werden können.
Sollten Sie sich aber dafür entschieden haben sich selbständig eine ausländische Hochschule zu suchen, an der Sie gerne Ihren Auslandsaufenthalt verbingen möchten, so empfiehlt sich dringend, dass Sie Ihre Anerkennung ebenfalls über Learning Agreements festhalten. Sollten Sie keine Learning Agreements ausfüllen, so ist eine Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland häufig schwierig und nachträglich nicht mehr möglich.
Für die gesicherte Anerkennung sind Learning Agreements daher unabdingbar. Eine Anerkennung muss vor dem Auslandsaufenthalt auf diesen festgehfalten werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Learning Agreement-Formulare der Universität Paderborn. Bei Aufenthalten außerhalb Europas nutzen Sie hierzu ein Papier-Learning Agreement (PDF).
Wichtig:
Sie sind nicht dazu verpflichtet sicht Kurse aus dem Ausland auch an der UPB anerkennen zu lassen - Sie können diese auch nur im Ausland belegen und als Zusatzleistungen nutzen. Eine Anerkennung ist nicht zwingend erforderlich.
Schritt 1 - Learning Agreement A - "Before the Mobility"
Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller*in. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie kein Learning Agreement A ausfüllen müssen, sondern nur, dass Sie in Table B (auf dem Learning Agreement selbst) eintragen, dass keine Anerkennung erwünscht ist. Diesen Wunsch können Sie dann auf Learning Agreement B "During the Mobility" neu absprechen und ändern.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Kursauswahl | Suchen Sie im Kurskatalog der ausländischen Universität (passende) Kurse, die Sie belegen möchten. |
2. Zuordnung der Kurse | Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Ausgestaltung passenden Modulen (M.XXX.XXXX) oder Modulbausteinen (K.XXX.XXXX) Ihres Faches oder Studiengangs zu. Konsultieren Sie hierzu ggf. Ihre Prüfungsordnung. |
3. Eintragen und Unterschreiben | Tragen Sie die Kurse und zugehörigen Module/Modulbausteine in das Learning Agreement "Before the Mobility" ein. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten: lassen Sie das Learning Agreement von den zuständigen Anerkennungsbeauftragten der Fächer/Institute unterzeichnen und unterzeichnen Sie es ebenfalls selbst. Lassen Sie das Learning Agreement auch von der zuständigen Person an der ausländischen Hochschule unterzeichnen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die eingetragenen Kurse an der Partnerhochschule auch belegen können. Es dient Ihrer Sicherheit. |
4. Fertig | Legen Sie das ausgefüllte und (bei Anerkennungswünschen) von allen Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Learning Agreement zu Ihren Akten, damit eine Anerkennung nach der Mobilität gesichert ist. |
Konkret benötigen Sie für das Learning Agreement:
- Learning Agreement
- Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht.
Schritt 2 - Learning Agreement B - "During the Mobility"
Das Learning Agreement B ist nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Zuordnung der Kurse | Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Ausgestaltung passenden Modulen (M.XXX.XXXX) oder Modulbausteinen (K.XXX.XXXX) Ihres Faches oder Studiengangs zu. Konsultieren Sie hierzu ggf. Ihre Prüfungsordnung. |
2. Eintragen und Unterschreiben | Tragen Sie die Kurse und zugehörigen Module/Modulbausteine in das Learning Agreement "During the Mobility" ein. Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten: lassen Sie das Learning Agreement von den zuständigen Anerkennungsbeauftragten der Fächer/Institute unterzeichnen und unterzeichnen Sie es ebenfalls selbst. Lassen Sie das Learning Agreement auch von der zuständigen Person an der ausländischen Hochschule unterzeichnen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die eingetragenen Kurse an der Partnerhochschule auch belegen können. Es dient Ihrer Sicherheit. |
3. Fertig | Legen Sie das ausgefüllte und (bei Anerkennungswünschen) von allen Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Learning Agreement zu Ihren Akten, damit eine Anerkennung nach der Mobilität gesichert ist. |
Konkret benötigen Sie für das Learning Agreement:
- Learning Agreement
- Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht.
Schritt 3 - Learning Agreement C - "After the Mobility"
Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen (das sog. Transcript of Records) sowie deren Anerkennung (via Learning Agreement sowie Anerkennungsdokument) an der Universität Paderborn.
Fertigstellung des Learning Agreements:
1. Eintragen | Laden Sie das entsprechende Anerkennungsdokument für Ihren Studiengang (Lehramt oder nicht Lehramt) herunter und tragen Sie Ihre Daten ein. Füllen Sie alle Teile der Tabelle aus, bis auf den rechten Teil, der wird von dem/der Anerkennungsbeauftragten ausgefüllt. Geben Sie immer genau an, in welchem Modul- (Bereich) Ihres PAUL Leistungskontos die jeweilige Veranstaltung an der Partnerhochschule verbucht werden soll (M.XXX.XXXX und K.XXX.XXXX). Link zum Anerkennungsdokument (nicht für Lehramtsstudierende) |
2. Unterlagen | Bitte beachten Sie, dass bei jeder Anerkennung, nach dem Auslandsaufenthalt, auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann. |
3. Eintragung in PAUL | Reichen Sie das entsprechende, ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anerkennungsdokument zusammen mit Ihrem Learning Agreement sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität bei der*dem Anerkennungsbeauftragten ein. Nach Erhalt der Unterschrift der Anerkennungsbeauftragten können Sie die Unterlagen an den*die jew. für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungssekretariat schicken und diese verbuchen dann die Leistungen in PAUL. |
Anerkennungsbeauftragte nach Instituten
Für die fachliche Beratung zu, sowie der Betreuung und Unterzeichnung von Learning Agreements gibt es innerhalb der Fakultät Anerkennungsbeauftragte für die jew. Fächer/Institute. Die Anerkennungsbeauftragten beraten und unterstützen Sie bei allen inhaltichen Fragen rund um die Anerkennung von Leistungen, die Sie im Ausland absolvieren und im Nachhinein anerkennen lassen wollen.
Hinweis Notenumrechnung
Die Umrechung von Noten aus dem Ausland geschieht anhand der Modifizierte Bayrische Formel. Die Umrechnung erfolgt durch die Anerkennungsbeauftragten der Fächer/Institute auf dem jew. Anerkennungsdokument (vor der Eintragung der Leistungen in PAUL und nicht auf den Learning Agreements).