Fach­stu­dien­be­ra­tung

Sie haben Fragen zu Ihrem Studium, zur Studienordnung, zu Prüfungsleistungen
oder zur Anerkennung von Studienleistungen? Dann lassen Sie sich beraten!

Für Kunst und Kunstvermittlung

Für Kunst Grundschule und für sonderpädagogische Förderung

Für Kunst HRSGe, GyGe und BK

Die Sprechstunde dient insbesondere der Beratung bei Fragen bezüglich der Prüfungsordnungen und zur Planung des Studienverlaufs. Sie richtet sich an Studieninteressierte sowie Studierende aller Semester.

Lehramtsstudiengänge
Die Fachstudienberatung für die Lehramtsstudiengänge findet nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail bei Helena Frontzek statt: donnerstags, 13-14 Uhr

Kunst und Kunstvermittlung
 

Anerkennung von Lehrveranstaltungen anderer Fächer

Innerhalb der Modulbereiche Kunstdidaktik, Kunstwissenschaft und Kunstpraxis kann im Falle eines künstlerischen Schwerpunktes jeweils ein Schein auch im Fach Textil erworben werden. Anrechungsmöglichkeiten von Scheinen mit künstlerischem Schwerpunkt aus anderen Fächern müssen im Einzelnen abgesprochen werden.

Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen
Beratungsgespräche und Hilfestellung bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst, alle Lehramtsstudiengänge im Bachelor of Education betreffend, bietet Ihnen Carolin Israel nach Absprache per Email und während ihrer Sprechstundenzeit an. Die Ansprechperson für den Zwei-Fach-Bachelor "Kunst und Kunstvermittlung" wird hier zeitnah nachgetragen.

Bitte informieren Sie sich zudem vorab auf der entsprechenden Website des PLAZ.

Die finale fachliche Anerkennung erfolgt für die Lehramtsstudiengänge durch die Unterschrift von Prof. Max Schulze und Carolin Israel. Für den Teilstudiengang „Kunst und Kunstvermittlung" erfolgt die finale Anerkennung durch die Unterschrift von Prof. Dr. Sabiene Autsch.
Zur Anerkennung von Studienleistungen im Master sowie Anrechnungen von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Max Schulze (Vertretung: Prof. Dr. Sabiene Autsch und Prof. Dr. Ulrike Heinrichs).

Weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren sowie Formulare für den Bachelor of Education finden Sie hier. Für entsprechende Informationen für den Master of Education klicken Sie bitte hier.

Anrechnung von Auslandsstudienleistungen

Für die Anrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden sollen bzw. erbracht wurden, wenden Sie sich bitte an Dr. Larissa Eikermann.

Für die Beantragung benötigen Sie eine Übersicht der erbrachten ECTS-Leistungspunkte des Zentralen Prüfungssekretariats. In vielen Fällen reicht diese schon aus und das Erstellen des Formblattes 5 durch die BAföG-Beauftragten ist nicht erforderlich.

Wenden Sie sich daher zuerst mit Ihrer Übersicht der erbrachten ECTS-Leistungspunkte an das BAföG-Amt um herauszufinden, ob das Formblatt 5 erforderlich ist. Wenn ja, stellen die BAföG-Beauftragten fachbezogene Bescheinigungen (Formblatt 5) aus.

­Die BAföG-Beauftragten im Fach Kunst sind:
Prof. Dr. Karina Pauls und
Prof. Max Schulze (Vertretung)

Zu Beginn jedes Semesters bieten wir eine Härtefallsprechstunde (zunächst per Mail) an, in welcher eine Zulassung zu einer Lehrveranstaltung in PAUL nachgeholt werden kann. Ziel ist es, allen Studierenden die Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit zu gewährleisten.

Dieses Verfahren kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie unverschuldet Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Regelstudienzeit bekommen.

Die Sprechstunde ist nicht dafür da:
• Wunschveranstaltungen zu erlangen,
• selbstverschuldete ‚Probleme‘ mit der Regelstudienzeit (bspw. in den ersten Semestern wenig studiert) zu lösen.

Bitte beachten Sie Folgendes, bevor Sie die Härtefallsprechstunde in Anspruch nehmen:
1. Haben Sie versucht, sich für sämtliche mögliche Veranstaltungen anzumelden? Falls ja, haben Sie sich auch auf die jeweiligen Wartelisten setzen lassen?
2. Versuchen Sie bitte, sich auch in der zweiten Anmeldephase für die entsprechende(n) Veranstaltung(en) anzumelden.

Ihre Härtefall-Anfrage muss uns darauf zwischen dem Start der zweiten Anmeldephase und dem Vorlesungsbeginn erreichen.


Um klären zu können, ob bei Ihnen ein Härtefall vorliegt, müssen Sie folgende Informationen und Unterlagen zur Prüfung vorlegen:

• aktuelle Studienbescheinigung
• Angaben dazu, in welcher Prüfungsordnung Sie studieren
• Ihren Notenspiegel („Bescheinigung über die erbrachten und angemeldeten Prüfungsleistungen“: Download über Paul > Meine Daten > Meine Dokumente >
Leistungsübersicht; ggf. über das zuständige Prüfungssekretariat anfordern)
• Übersicht Ihres Stundenplans
• Beschreibung für welches Modul (mit Modulnummer) Sie welche Veranstaltung präferiert belegen möchten
• Nennung aller Seminarangebote, die Sie alternativ belegen könnten (mit Seminarbezeichnung). Wichtig: Sie müssen versucht haben, sich für diese ebenfalls anzumelden.

Beachten Sie, dass Ihre Anfrage nur berücksichtigt wird, wenn Sie alle genannten Unterlagen per Mail einreichen.

Mail an: denise.grosskrueger@uni-paderborn.de
Betreff: Name, Matrikelnummer + Härtefall


HuDi-Sprechstunden der Institute und Fächer finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Mutterschutz im Fach Kunst ist Dr. Larissa Eikermann.
Alle Informationen zum Mutterschutz für Studierende finden Sie hier.