Prü­fun­gen

In dieser Rubrik finden Sie alle prüfungsrelevanten Informationen. Hierzu zählen Prüfungsordnungen, Prüfungsformate, Formen der Leistungserbringung, Hinweise zur fachpraktischen Prüfung und Modulprüfungen der einzelnen Studiengänge.

Alle relevanten Informationen zum Studiengang stehen in den Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnungen sind Grundlage Ihres Studiums und helfen Ihnen bei der Planung Ihres Studienverlaufes, der Stundenplanerstellung usw. Prüfungsberechtigt im Fach Kunst sind allein die im Fach Kunst hauptamtlich Lehrenden.


Lehramtsstudiengänge Bachelor of Education

 

Lehramtsstudiengänge Master of Education

 

Bachelor of Arts Kunst und Kunstvermittlung

 

Lehramtsstudium nach LPO 2003 (Staatsexamen)

Lehramtsstudiengänge aller Schulformen (Bachelor of Education)

Leistungsnachweis
In den Modulen sind Leistungen nach Maßgabe der Modulbeschreibungen zu erbringen. Folgende Formen sind möglich:

  • Klausur: 90-120 Minuten
  • Hausarbeit: ca. 10-15 Seiten
  • Mündliche Prüfung: ca. 30 Minuten
  • Künstlerisch-praktische Arbeit mit schriftlicher Dokumentation: 5-10 Seiten
  • Ausstellungsprojekt mit schriftlicher Dokumentation: 5-10 Seiten
  • Portfolio: 10-15 Seiten
  • Fachpraktische Prüfung 

Hinweis: Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine schriftlich absolviert werden.

Teilnahmenachweis
Der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der Modulbeschreibungen (z.B. durch einen oder mehrere Tests, Protokoll, Seminarpapier, Referat, Arbeitsbuch oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische Arbeit).
Die jeweilige lehrende Person setzt fest, was im Rahmen qualifizierter Teilnahme konkret zu erbringen ist. Dies wird spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben.

 

Lehramtsstudiengänge aller Schulformen (Master of Education)

Leistungsnachweis
In den Modulen sind Leistungen nach Maßgabe der Modulbeschreibungen zu erbringen. Folgende Formen sind möglich:

  • Klausur: 60-120 Minuten
  • Hausarbeit: ca. 10-20 Seiten
  • Mündliche Prüfung: ca. 30-45 Minuten
  • Portfolio: 15-20 Seiten
  • Fachpraktische Prüfungen (Präsentation künstlerisch-praktischer Arbeiten in einem Prüfungsgespräch: ca. 10-20 Minuten)

Hinweis: Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine schriftlich absolviert werden.

Teilnahmenachweis
Der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der Modulbeschreibungen (z.B. durch einen oder mehrere Tests, Protokoll, Seminarpapier, Referat, Arbeitsbuch oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische Arbeit).
Die jeweilige lehrende Person setzt fest, was im Rahmen qualifizierter Teilnahme konkret zu erbringen ist. Dies wird spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben.

 

Bachelor of Arts Kunst und Kunstvermittlung

In den Modulen sind Leistungen nach Maßgabe der Modulbeschreibungen zu erbringen. Folgende Formen sind möglich:

  • Klausur: 90-120 Minuten (bei bis zu 5 Leistungspunkten), 120-240 Minuten (bei mehr als 5 Leistungspunkten)
  • Mündliche Prüfung: 15-30 Minuten (bei bis zu 5 Leistungspunkten), 45-60 Minuten (bei mehr als 5 Leistungspunkten)
  • Schriftliche Hausarbeit: 25 000 bis 30 000 Zeichen
  • Protokolle
  • Hausaufgaben
  • Seminarpapiere
  • Projekt- oder Praxisarbeiten
  • Kolloquien
  • Referat mit schriftlicher Ausarbeitung

 

Lehramtsstudium nach LPO 2003 (Staatsexamen)

Leistungsnachweise bzw. (Teil-)Prüfungsleistungen können durch verschiedene Erbringungsformen erlangt werden:

  • Klausuren: 120 Minuten
  • Mündliche Referate
  • Arbeitsbücher
  • Schriftliche Hausarbeiten
  • Schriftlich ausgearbeitete Referate
  • Ästhetische Projekte
  • Protokolle
  • Schriftlich ausgearbeitete Abschlussberichte
  • Präsentationen oder/und Diskussionsmoderationen

Die Abgabe der Basismodulmappe gilt als Modulabschlussprüfung für das Basismodul I: Einführung in die künstlerische Praxis und muss durch die Dokumentation der künstlerisch-praktischen Arbeiten aus den vier Lehrveranstaltungen (Ateliers) des Moduls erbracht werden (Lehramt GyGe, BK, HRSekGe).

Allgemein:
Achten Sie auf den Workload für die einzelnen Ateliers. Für die Seminare werden 30 h angerechnet, so dass 60 h auf die eigene Arbeit an den Werken außerhalb der Seminare entfallen (siehe Modulbeschreibung). Versichern Sie sich bitte, dass Ihre Seminare zu den Ateliers bzw. Modulen passen (Bsp: fotografische Arbeiten im Atelier "neue Medien" und nicht im Atelier "Zeichnung/Druckgrafik").

Mappe:
Die Mappe (max. A0-Format) muss außen folgende Beschriftung aufweisen:

  • Basismodulmappe
  • Persönliche Angaben (Name, Matrikelnummer, Semester, Studiengang, Mailadresse, ggf. Handynummer)
  • Veranstaltungstitel + Name der Dozent*in + Semester der Veranstaltung
  • Eigenständigkeitserklärung

In die Mappe gehören:

  • die in den vier Veranstaltungen des Moduls entstandenen vier künstlerisch-praktischen Arbeiten (Einzelarbeiten, Serien oder Projekte)
  • Zeichnung/Druckgrafik (im Original)
  • Malerei (im Original, wenn die Leinwände in die Mappe passen oder dokumentiert falls die Leinwände zu groß sind)
  • Bildhauerei (fotografisch dokumentiert 5-10 Fotos pro Arbeit)
  • Fotografie/Film/Video/Digitale Medien/Performance (im Original oder auf USB-Stick, einem Internet-Link oder mit 5-10 ausgedruckten Fotos dokumentiert)
  • ausgedruckte Liste der durchnummerierten Arbeiten mit Angabe von Veranstaltung, Technik, Größe, Material
  • ausgedruckte schriftliche Dokumentation, in der Sie Ihre Projekte beschreiben, und Ihren Arbeitsschwerpunkt erläutern. Sie umfasst 5-10 Seiten. Entsprechend entfallen auf jedes Atelier ca. 2 Seiten.
  • ausgedruckte Eigenständigkeitserklärung

Bitte legen Sie die Arbeiten aus den vier verschiedenen Veranstaltungen in eine gemeinsame Mappe, wobei die Arbeiten jeweils separat verpackt und beschriftet sein müssen (Veranstaltungstitel + Name der Dozent*in + Semester der Veranstaltung). Das bedeutet, dass die vier Seminare nicht vermischt in der Mappe liegen dürfen. Die Prüfenden müssen die Zugehörigkeit der einzelnen Arbeiten zu den vier Veranstaltungen nachvollziehen können. Die Arbeiten müssen nicht auf Pappen geklebt werden, sondern können einzeln (nummeriert, mit Bleistift beschriftet) eingelegt werden.

Schriftliche Dokumentation als PDF-Datei:
Der Inhalt der Mappe muss durch eine PDF-Datei (Dateiname: "Name, Vorname.pdf") dokumentiert werden (höchstens 5 MB) und per Mail an das Sekretariat verschickt werden. Nur wer die Lesebestätigung aktiviert, bekommt eine Eingangsbestätigung.

Das PDF beinhaltet:

  • Persönliche Angaben (Name, Matrikelnummer, Semester, Studiengang, Mailadresse, ggf. Handynummer)
  • Abbildungen der abgegebenen Arbeiten der Mappe
  • Liste der durchnummerierten Arbeiten mit Angabe von Veranstaltung, Technik, Größe, Material
  • schriftliche Dokumentation, in dem Sie Ihr Projekt beschreiben und Ihren Arbeitsschwerpunkt erläutern
  • Eigenständigkeitserklärung

Note, Abgabe und Abholung:
Die Note wird in PAUL erst nach dem Erhalt der PDF-Datei eingetragen. Ein schriftliches Feedback erfolgt nicht.

Die Abgabe erfolgt zu den entsprechenden Sprechzeiten beim technischen Mitarbeiter ab zwei Arbeitstage vor Ende der Abgabefrist.

Die Abgabefristen sind jeweils am 31. März und am 30. September eines jeden Jahres festgelegt. Sollte eines dieser Daten auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich das Abgabedatum entsprechend auf den vorhergehenden Arbeitstag. Sollte eines dieser Daten auf einen Montag fallen, ist die Mappe folglich an den beiden Werktagen vor der Deadline einzureichen, und zwar am Donnerstag oder am Freitag, jeweils in den Sprechzeiten von Herrn Boscarato.

Die Abholung erfolgt zu den entsprechenden Sprechzeiten beim technischen Mitarbeiter ab der dritten Woche der Vorlesungszeit. Werden die Mappen bis zum Ende der jeweiligen Vorlesungszeit nicht abgeholt, werden sie entsorgt.

Die fachpraktische Prüfung bildet den Abschluss des Aufbaumoduls II in den Lehramtsstudiengängen des Bachelor of Education, den Abschluss des Mastermoduls III in den Lehramtsstudiengängen des Master of Education sowie den Abschluss des künstlerisch/gestalterischen Bereiches im Lehramtsstudium nach LPO 2003 (Staatsexamen).

In der fachpraktischen Prüfung präsentieren Sie zwei Lehrenden des Faches Kunst Ihre im Modul entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten. Begleitende Skizzen, Modelle, Texte, Notizen, Dokumentationen können ergänzend hinzugenommen werden. Sie sollen anhand Ihrer Arbeiten die Qualität und die Eigenständigkeit in der gestalterischen Praxis sowie den Umgang mit Ausstellungspraktiken dokumentieren. Deutlich werden soll auch die intensive Beschäftigung mit künstlerischen Fragestellungen innerhalb der kunstpraktischen Seminare.

Die Prüfung beginnt in der Regel mit einer mündlichen Erläuterung durch den Prüfungskandidaten/In und einer detaillierten Beschreibung der Arbeiten, der Auswahl, Themen, Zusammenhänge, künstlerischen Techniken, Arbeitsprozesse, Präsentationsaspekte usw. Ergänzend dazu stellen die Prüferinnen und Prüfer Fragen. Die Prüfung dauert ca. 10 Minuten. Anschließend findet die Beratung statt, für die 10 Minuten angesetzt sind. Die Ergebnisse werden erst im Anschluss an die zwei/drei in einem Raum stattfindenden Prüfungen und an die Beratung der Dozent/innen bekannt gegeben.

Als Prüfer/in sollte jemand gewählt werden, bei dem eine der zwei bzw. drei Veranstaltungen im Modul belegt wurde. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht nur Veranstaltungen bei Lehrbeauftragten oder Mitarbeiter/innen besuchen. In Frage kommen als Erstprüfer/in: Prof. Dr. Autsch, Prof. Dr. Pauls, Prof. Schulze, Frau Weinert. Wer in den Studiengängen LGS/LSP in der Seminarwahl einen Schwerpunkt auf den Bereich "textile Strategien" gelegt hat, d.h. mind. eine Veranstaltung aus diesem Bereich Grundlage der Prüfung ist, hat die Möglichkeit, wahlweise die fachpraktische Prüfung bei den Prüfenden des Faches Kunst oder bei Prof. Kürtz abzulegen. Die Anmeldung erfolgt auch im Falle des Prüfungsschwerpunktes im Bereich "textile Strategien" über das Sekretariat des Faches Kunst. Die Zuteilung der Zweitprüfer/innen übernehmen wir. Eine zusätzliche Anmeldung oder Anfrage bei den Prüfenden ist nicht nötig, außer Sie haben inhaltliche Fragen, die im Vorfeld geklärt werden müssen.

Der Termin für die fachpraktische Prüfung ist in der Regel in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit (SoSe und WiSe).

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail über das Sekretariat und dient der effizienten Terminplanung sowie der Zuweisung der zu prüfenden Studierenden in die entsprechenden Räumlichkeiten. Wir bitten Sie, bei der Anmeldung folgende Informationen anzugeben: Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, Ihre E-Mail-Adresse, den/die Erstprüfer*in sowie Ihren Studiengang (z.B. BA GyGe). Falls gewünscht, können Sie uns auch eine Raumpräferenz mitteilen, die wir nach Möglichkeit berücksichtigen werden.

Bevor Sie Ihre Anmeldung versenden, würden wir Sie höflich darum bitten, die Lesebestätigung zu aktivieren, um eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Wir möchten Sie außerdem darum bitten, eventuelle Anfragen bezüglich des Erhalts im Sekretariat zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung im Sekretariat NICHT die Prüfungsanmeldung über PAUL ersetzt!

Der genaue Anmeldezeitraum über das Sekretariat wird zu Beginn des Semesters an dieser Stelle veröffentlicht.

Anmeldung für das WiSe 2024/25 06.-12.01.2025
Wichtige Vorbesprechung zum Ablauf und zur Organisation der fachpr. Prüfung

14.01.2025, 13-14 Uhr
im S2.106

Die fachpraktische Prüfung muss durch eine PDF-Datei (Dateiname: "Name, Vorname.pdf", max. 10 MB), dokumentiert werden. Die PDFs sind spätestens am Tag nach der Prüfung über das Upload Tool „Dokumentation der FP“ in PANDA hochzuladen. Dieses Dokument ist nicht Bestandteil der Prüfung, sondern dient lediglich der vorgeschriebenen Prüfungsarchivierung. Es ist sozusagen eine Bilddokumentation der jeweiligen Prüfung, d. h. es sollen Fotos von der Installationsansicht im Silo eingereicht werden. Ein zusätzlich erläuternder Text zu den einzelnen Werken ist nicht erforderlich. Fügen Sie bitte außerdem eine Eigenständigkeitserklärung dem PDF-Dokument hinzu. Die Eintragung der Noten wird zeitnah erfolgen, natürlich unter der Bedingung, dass die PDF Dokumentation hochgeladen wurde und Sie sich auf PANDA angemeldet haben.

Die Abgabe der Fachpraktische Prüfung als Mappe gilt als Modulabschlussprüfung für das Aufbaumodul II: Projektgebundene Kunstpraxis und muss durch die Dokumentation der künstlerisch-praktischen Arbeiten aus den drei Lehrveranstaltungen (a-c) des Moduls erbracht werden.

 

Allgemein:
Achten Sie auf den Workload für die einzelnen Ateliers. Für die Seminare werden 30 h angerechnet, so dass 60 h auf die eigene Arbeit an den Werken außerhalb der Seminare entfallen (siehe Modulbeschreibung). Versichern Sie sich bitte, dass Ihre Seminare zu den Ateliers bzw. Modulen passen.

 

Mappe:
Die Mappe (max. A0-Format) muss außen folgende Beschriftung aufweisen:

  • Fachpraktische Prüfung als Mappe BA Grundschule oder
  • Persönliche Angaben (Name, Matrikelnummer, Semester, Studiengang, Mailadresse ggf. Handynummer)
  • Veranstaltungstitel + Name der Dozent*in + Semester der Veranstaltung
  • Eigenständigkeitserklärung

 

In die Mappe gehören:

  • die in den drei Veranstaltungen des Moduls entstandenen drei künstlerisch-praktischen Arbeiten (Einzelarbeiten, Serien oder Projekte)
  • Zeichnung/Druckgrafik (im Original)
  • Malerei (im Original, wenn die Leinwände in die Mappe passen oder dokumentiert falls die Leinwände zu groß sind)
  • Bildhauerei (fotografisch dokumentiert 5-10 Fotos pro Arbeit)
  • Fotografie/Film/Video/Digitale Medien/Performance (im Original oder auf USB-Stick, einem Internet-Link oder mit 5-10 ausgedruckten Fotos dokumentiert)
  • ausgedruckte Liste der durchnummerierten Arbeiten mit Angabe von Veranstaltung, Technik, Größe, Material
  • ausgedruckte schriftliche Dokumentation, in der Sie Ihre Projekte beschreiben, und Ihren Arbeitsschwerpunkt erläutern. Sie umfasst 10.000-17.500 Zeichen. Entsprechend entfallen auf jedes Seminare ca. 3.300-5.800 Zeichen.
  • ausgedruckte Eigenständigkeitserklärung

 

Bitte legen Sie die Arbeiten aus den drei verschiedenen Veranstaltungen in eine gemeinsame Mappe, wobei die Arbeiten jeweils separat verpackt und beschriftet sein müssen (Veranstaltungstitel + Name der Dozent*in + Semester der Veranstaltung). Das bedeutet, dass die drei Seminare nicht vermischt in der Mappe liegen dürfen. Die Prüfenden müssen die Zugehörigkeit der einzelnen Arbeiten zu den drei Veranstaltungen nachvollziehen können. Die Arbeiten müssen nicht auf Pappen geklebt werden, sondern können einzeln (nummeriert, mit Bleistift beschriftet) eingelegt werden.

 

Schriftliche Dokumentation als PDF-Datei:
Der Inhalt der Mappe muss durch eine PDF-Datei (Dateiname: "Name, Vorname.pdf") dokumentiert werden (höchstens 5 MB) und per Mail an das Sekretariat verschickt werden. Nur wer die Lesebestätigung aktiviert, bekommt eine Eingangsbestätigung.

 

Das PDF beinhaltet:

  • Abbildungen der abgegebenen Arbeiten der Mappe
  • Liste der durchnummerierten Arbeiten mit Angabe von Veranstaltung, Technik, Größe, Material
  • schriftliche Dokumentation, in dem sie Ihr Projekt beschreiben und Ihren Arbeitsschwerpunkt erläutern
  • Eigenständigkeitserklärung

 

Note, Abgabe und Abholung:
Die Note wird in PAUL erst nach dem Erhalt der PDF-Datei eingetragen. Ein schriftliches Feedback erfolgt nicht.

Die Abgabe erfolgt zu den entsprechenden Sprechzeiten beim technischen Mitarbeiter ab zwei Arbeitstage vor Ende der Abgabefrist.

Die Abgabefristen sind jeweils am 31. Juni und am 30. Januar eines jeden Jahres festgelegt. Sollte eines dieser Daten auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich das Abgabedatum entsprechend auf den vorhergehenden Arbeitstag. Sollte eines dieser Daten auf einen Montag fallen, ist die Mappe folglich an den beiden Werktagen vor der Deadline einzureichen, und zwar am Donnerstag oder am Freitag, jeweils in den Sprechzeiten von Herrn Boscarato.

Die Abholung erfolgt zu den entsprechenden Sprechzeiten beim technischen Mitarbeiter ab der dritten Woche der Vorlesungszeit. Werden die Mappen bis zum Ende der jeweiligen Vorlesungszeit nicht abgeholt, werden sie entsorgt.

Lehramtsstudiengänge Bachelor of Education
Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, mit der der Bachelorstudiengang abgeschlossen wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb von zwölf Wochen ein für das künftige Berufsfeld relevantes fachwissenschaftliches, fachdidaktisches oder erziehungswissenschaftliches Thema bzw. Problem selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten.
Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die Bachelorarbeit auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der erläuternde Text soll den Umfang von 15-20 Seiten haben.

Lehramtsstudiengänge Master of Education
Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang von 18 LP. Sie ist eine Prüfungsarbeit, mit der der Masterstudiengang abgeschlossen wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb von vier Monaten ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem mit wissenschaftlichen und künstlerischen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die Masterarbeit auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und in einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext stellt, soll den Umfang von 20-30 Seiten haben.

Bachelor of Arts Kunst und Kunstvermittlung
Die Bachelorprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die in den beiden studierten Fächern sowie im Optionalbereich erbracht wurden, der Bachelorarbeit und einer mündlichen Verteidigung der Bachelorarbeit.
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. die Meldung zur Bachelorprüfung ist schriftlich über das Prüfungssekretariat an die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.
Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, mit der der Bachelorstudiengang abgeschlossen wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb von acht Wochen ein Problem aus dem Fach ihres oder seines Studiengangs mit wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie sollte den Umfang von 40 Seiten à 2 500 Zeichen nicht überschreiten.

Mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit
Wird die Bachelorarbeit mit mindestens ausreichender Leistung angenommen (bis einschließlich 4,0), so wird eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit von ca. 30 Minuten anberaumt. Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden.
Bei der mündlichen Verteidigung der Bachelorarbeit soll die Kandidatin oder der Kandidat diese in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen kurz vorstellen und erläutern. Den beiden Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.

Grundschule, Sonderpädagogik

  • BM I:  Modulprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Einführung in die Kunst- und Kulturgeschichte"
  • AM I:  Modulprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Didaktische Theorien und Modelle"
  • AM II: Fachpraktische Prüfung, in der die in den beiden Seminaren entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden. 

Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskolleg

  • BM I: Mappe, in der die in den vier Lehrveranstaltungen des Moduls entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten gesammelt und schriftlich dokumentiert werden. 
  • BM II: Modulprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Kunsttheorie/Bildwissenschaft/Medienästhetik" oder der Lehrveranstaltung "Themen und Fragestellungen der Kunstgeschichte"
  • BM III: Modulprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Kunstpädagogische Diskurse und Ästhetische Sozialisation"
  • AM I: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl
  • AM II: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl
  • AM III: Fachpraktische Prüfung, in der die in den zwei bzw. drei Seminaren entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden. 

Grundschule

  • Mastermodul I:  Modulabschlussprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien. Konzepte der Kunstvermittlung"
  • Mastermodul II*:  Modulabschlussprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und unter Berücksichtigung des gewählten Schwerpunktes
  • Mastermodul III*: Fachpraktische Prüfung, in der die in den beiden Seminaren entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten in einem zehnminütigen Prüfungsgespräch präsentiert werden. 
  • Vertiefungsmodul (nur für Studierende, die das Unterrichtsfach Kunst vertieft studieren): Leistungsnachweis in der Lehrveranstaltung "Vertiefendes kunsthistorisches Projekt" oder künstlerisch-praktische Prüfung in der Lehrveranstaltung "Vertiefendes künstlerisch-gestalterisches Projekt“

* Studierende können sich alternativ für einen Schwerpunkt im Rahmen des Mastermoduls II: Kunstwissenschaft oder für einen Schwerpunkt im Mastermodul III: Künstlerische Praxis entscheiden.

Sonderpädagogik

  • Mastermodul I:  Modulabschlussprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien. Konzepte der Kunstvermittlung"
  • Mastermodul II*:  Modulabschlussprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und unter Berücksichtigung des gewählten Schwerpunktes
  • Mastermodul III*: Fachpraktische Prüfung, in der die in den beiden Seminaren entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten in einem zehnminütigen Prüfungsgespräch präsentiert werden.

* Studierende können sich alternativ für einen Schwerpunkt im Rahmen des Mastermoduls II: Kunstwissenschaft oder für einen Schwerpunkt im Mastermodul III: Künstlerische Praxis entscheiden.

Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen

  • Mastermodul I:  Modulabschlussprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien. Konzepte der Kunstvermittlung"
  • Mastermodul II:  Modulabschlussprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Kunstgeschichte"
  • Mastermodul III: Fachpraktische Prüfung, in der die in den beiden Seminaren entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten in einem Prüfungsgespräch präsentiert werden. 

Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskolleg

  • Mastermodul I:  Modulabschlussprüfung im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung "Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien. Konzepte der Kunstvermittlung"
  • Mastermodul II:  Modulabschlussprüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl
  • Mastermodul III: Fachpraktische Prüfung, in der die in den drei Seminaren entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten in einem Prüfungsgespräch präsentiert werden.
  • BM I: Mappe, in der die in den vier Lehrveranstaltungen des Moduls entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten gesammelt und schriftlich dokumentiert werden. 
  • BM II: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl
  • BM III: Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl
  • AM I: Fachpraktische Prüfung, in Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung AM I3. Die entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten werden präsentiert und erläutert. 
  • AM II: In Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung AM II3 wird die Prüfungsleistung in Form eines Portfolios erbracht.
  • AM III:  Modulprüfung in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung nach Wahl

Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend und besteht aus dem Erwerb der für das Grundstudium verbindlichen (Teil-) Prüfungsleistungen. Die Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung wird erst erteilt, wenn alle Anforderungen des Grundstudiums erfüllt sind.

 

Grundschule

Grundstudium

  • BM I: eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis) in der Lehrveranstaltung "Ästhetische und gestaltungstheoretische Forschung: Einführung in die Bereiche ästhetischen Wissens und ästhetischen Handelns anhand exemplarischer Thematiken" und zwei kunstpraktische Teilprüfungsleistungen (d.h. benotete Teilnahmenachweise)
  • BM II: drei Teilnahmenachweise, eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis) und eine Exkursion
  • BM III: zwei Teilnahmenachweise und eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis)

Hauptstudium

  • AM I: drei Teilnahmenachweise
  • AM II: drei Teilnahmenachweise und ein benoteter Leistungsnachweis
  • VM I: zwei Teilnahmenachweise und ein benoteter Leistungsnachweis
  • Praxisphase: semesterbegleitendes Tagespraktikum mit abschließendem Praktikumsbericht im Umfang von mind. 20 Seiten

 

Haupt-. Real- und Gesamtschulen

Grundstudium

  • BM I: eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis) in der Lehrveranstaltung "Einführung in die Kunstpädagogik und Methoden des ästhetischen Forschens und wissenschaftlichen Handelns" und zwei kunstpraktische Teilprüfungsleistungen (d.h. benotete Teilnahmenachweise)
  • BM II: drei Teilnahmenachweise, eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis) und eine mindestens eintägige Exkursion
  • BM III: zwei Teilnahmenachweise und eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis)

Hauptstudium

  • AM I: drei Teilnahmenachweise
  • AM II: drei Teilnahmenachweise und ein benoteter Leistungsnachweis
  • VM I: zwei Teilnahmenachweise und ggf. ein benoteter Leistungsnachweis 
  • Praxisphase: semesterbegleitendes Tagespraktikum mit abschließendem Praktikumsbericht im Umfang von mind. 20 Seiten

 

Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs

Grundstudium

  • BM I: eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis) in der Lehrveranstaltung "Einführung in die Kunstpädagogik und Methoden des ästhetischen Forschens und wissenschaftlichen Handelns"
  • BM II: drei Teilnahmenachweise, eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis) und eine mindestens eintägige Exkursion
  • BM III: zwei Teilnahmenachweise und eine theoretische Prüfungsleistung (d.h. ein benoteter Leistungsnachweis)
  • BM I und BM IV: insgesamt fünf kunstpraktische Teilprüfungsleistungen (d.h. benotete Teilnahmenachweise) sowie zwei Teilnahmenachweise
  • Praxisphase im ersten Studienjahr: semesterbegleitendes Tagespraktikum

Hauptstudium 

  • AM I: drei Teilnahmenachweise
  • AM II: drei Teilnahmenachweise und ein benoteter Leistungsnachweis und eine Exkursion
  • VM I: zwei oder drei Teilnahmenachweise und ggf. ein benoteter Leistungsnachweis 
  • VM II: drei Teilnahmenachweise und ein benoteter Leistungsnachweis
  • VM III: zwei Teilnahmenachweise und ein benoteter Leistungsnachweis
  • Praxisphase: semesterbegleitendes Tagespraktikum mit abschließendem Praktikumsbericht im Umfang von mind. 20 Seiten und einem Leistungsnachweis in einer Fachdidaktik

Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend und nach dem Prinzip eines Leistungspunktesystems erbracht. Jedes Modul schließt mit einer Modulabschlussprüfung und/oder Studienleistungen und/oder einer aktiven und qualifizierten Teilnahme ab. Zu jeder Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Eine Modulprüfung kann aus einer Modulabschlussprüfung oder aus mehreren Modulteilprüfungen bestehen. Die Noten aller Prüfungsleistungen gehen in die Abschlussnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung ein.