Eig­nungs­map­pen­prü­fung

Die Einschreibung in einem Studiengang setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die entsprechenden Regelungen sind in der Eignungsprüfungordnung verankert. Die Bewerbung besteht aus einer Mappenprüfung und aus weiteren studiengangsspezifischen Bestandteilen. Die dafür erforderlichen Kriterien werden jedes Semester auf einer Informationsveranstaltung von den Lehrenden des Faches Kunst erörtert. Dieser Termin sowie die Kriterien werden auf dieser Seite bekannt gegeben.

Antrag auf Teilnahme an der Feststellung der künstlerischen Eignung

LSP: Lehramt sonderpädagogische Förderung
LGS: Lehramt an Grundschulen (Einschreibung nur mit einer Zulassung für den Lehramtsbereich Mathematische/Sprachliche Grundbildung möglich)
LHRSG: Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
LGG: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
LBK: Lehramt an Berufskollegs
KuKuV: Zwei-Fach-Bachelorstudiengang Kunst- und Kunstvermittlung

Einwilligungserklärung *

 

Der Zugang zu den Lehramtstudiengängen (Bachelor of Education) mit dem Fach Kunst bzw. zum Studiengang Kunst und Kunstvermittlung (Bachelor of Arts) wird durch das Ablegen einer Eignungsprüfung ermöglicht. Diese ist durch die Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Kunst, Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit dem Anteilsfach Kunst und Kunstvermittlung an der Universität Paderborn: vom 16. März 2022 geregelt.
Grundlage der Eignungsprüfung ist eine Mappe mit  eigenen künstlerischen Arbeiten.  Der durch die Eignungsprüfung zu erbringende Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen ist Voraussetzung für die Einschreibung.

Verbesserung der Durchschnittsnote durch Bestehen der Eignungsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Studienplatz in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst oder Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Fach Kunst bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Kunst nachgewiesen haben, erhalten im Rahmen der Bewerbung für das weitere gewählte Fach - für den Fall, dass dieses Fach einer Zulassungsbeschränkung unterliegt - eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert von 1,0, höchstens jedoch auf die Durchschnittsnote 1,0.
Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie hier.

Der Prüfungsausschuss bestellt die Mitglieder der Prüfungskommission bzw. Prüfungskommissionen zur Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens. Der Prüfungskommission bzw. den Prüfungskommissionen gehört jeweils mindestens ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrenden, ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden mit beratender Funktion an. Die Entscheidung der Kommission wird Ihnen unmittelbar nach Beendigung des Feststellungsverfahrens mitgeteilt.

1. Was muss in die Mappe?
Die einzureichenden Unterlagen zum Eignungsverfahren für die Bachelorstudiengänge Lehramt mit dem Unterrichtsfach Kunst entnehmen Sie bitte dem § 6 der Eignungsprüfungsordnung. Für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit dem Anteilsfach Kunst und Kunstvermittlung dem § 7 der Eignungsprüfungsordnung. Außerdem sind jeweils eine Versicherung der*des Studienbewerberin*Studienbewerbers, dass die vorgelegten Arbeiten von ihr*ihm selbst gefertigt worden sind und ein tabellarischer Lebenslauf der*des Studienbewerberin*Studienbewerbers ein wichtiger Bestandteil der Mappe.

2. Dürfen Skulpturen, Leinwände, etc. mit in die Mappe?
Dreidimensionale Arbeiten (Plastiken/Skulpturen/Installationen), Performances und Malerei auf Keilrahmen sind durch eine fotografische Dokumentation der Mappe beizufügen.

3. Müssen Bilder beschriftet/signiert werden?
Die künstlerischen bzw. gestalterischen Arbeitsproben sind auf der Rückseite mit einer Werklegende zu versehen (Name, Titel [falls vorhanden, ansonsten ohne Titel], Technik, Maße, Jahr).

4. Muss das Abiturzeugnis mit in die Mappe gelegt werden?
Nein, das Abiturzeugnis ist kein erforderlicher Bestandteil der Mappe.

5. Muss der Antrag auf Teilnahme an der Feststellung der künstlerischen Eignung mit in die Mappe gelegt werden?
Nein, der liegt dem Sekretariat durch die Ausfüllung online vor.

6. Was muss in der Eigenständigkeitserklärung stehen?
Ich versichere, dass ich sämtliche Arbeiten in der vorgelegten Bewerbungsmappe für das künstlerische Aufnahmeverfahren an der Universität Paderborn selbständig angefertigt habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben oder unzutreffende Erklärungen den Ausschluss vom Verfahren zur Folge haben können. Ort, Datum Unterschrift.

7. Wie muss die Mappe von außen beschriftet werden?
Bitte beschriften Sie die Mappe von außen gut leserlich mit Ihrem Namen und dem gewünschten Studiengang.

8. Wie und wann erfahre ich, ob ich bestanden habe?
Die Entscheidung der Kommission wird Ihnen unmittelbar nach der Beendigung des Feststellungsverfahrens mit der Post zugestellt.

9. Wie oft darf man an der EP teilnehmen?
Sie haben drei Versuche, um die Eignungsprüfung zu bestehen. Danach dürfen Sie an der Universität Paderborn nicht mehr an dieser Prüfung teilnehmen.

10. Wird nur meine Mappe geprüft oder nehme ich selbst auch an der Prüfung teil?
Bei der Eignungsprüfung wird ausschließlich die Mappe begutachtet und dient als Kriterium für eine Zu- oder Absage. Es erfolgen keine Bewerbungsgespräche oder mündliche Stellungnahmen.

11. Wie geht es jetzt nach der Zusage für mich weiter? An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für diese Fragen an das Studierendensekretariat.

12. Gültigkeit der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung des Faches Kunst an der Universität Paderborn hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Nach dieser Frist muss erneut eine Eignungsprüfung abgelegt werden, wenn der Wunsch besteht, sich einschreiben zu lassen.

13. Verbesserung der Durchschnittsnote durch Bestehen der Eignungsprüfung
Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Studienplatz in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst oder Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Fach Kunst bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Kunst nachgewiesen haben, erhalten im Rahmen der Bewerbung für das weitere gewählte Fach - für den Fall, dass dieses Fach einer Zulassungsbeschränkung unterliegt - eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert von 1,0, höchstens jedoch auf die Durchschnittsnote 1,0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich bitte unter der E-Mailadresse kunstpraxis@kw.uni-paderborn.de an.

Für alle die sich für ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Kunst (G, SP, HRSGe, GyGe, BK) oder für den Bachelorstudiengang Kunst und Kunstvermittlung an der Universität interessieren, bieten wir eine allgemeine und eine individuelle Mappenberatung an. Nach einer kurzen Vorstellung der Lehrenden, die Einblicke in künstlerische, gestalterische und wissenschaftliche Schwerpunkte in unserem Fach geben und über die Anforderungen bezüglich der Eignungsmappe informieren, besteht zu diesem Terminen digital und vor Ort die Möglichkeit, über individuelle Mappen, d.h. eigene künstlerische Praktiken und gestalterische Ansätze zu diskutieren. Gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten wird überlegt, wo Ihre Stärken und Ihre Interessen liegen, welche Ansätze sichtbar werden, wie diese vertieft, weiterentwickelt und präsentiert werden können. Erfahrungen von der Fachschaft Kunst sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Faches ergänzen die Beratungen.

Sie haben im Vorfeld bereits Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an kunstpraxis[at]kw[dot]uni-paderborn[dot]de.

ALLGEMEINE MAPPENBERATUNG (eigene Werke mitbringen)

Dienstag, 15.10.2024, 18 Uhr im Raum S2.106

INDIVIDUELLE MAPPENBERATUNG via Zoom (bitte eigene Werke als PDF vorbereiten. Falls Sie mit dem "Bildschirmteilen" auf Zoom nicht vertraut sind, senden Sie uns Ihr PDF zu an: kunstpraxis@kw.uni-paderborn.de max. Dateigröße 10 MB)

Montag, 04.11.2024, 16-18 Uhr DIGITAL

ZOOM Link:
https://uni-paderborn-de.zoom-x.de/j/63870638955
Meeting-ID: 638 7063 8955

Montag, 11.11.2024, 16-18 Uhr DIGITAL

ZOOM Link:
https://uni-paderborn-de.zoom-x.de/j/65401385085?pwd=2wS0xSExVplsd8qLWuTbJfnlUBEjHG.1
Meeting-ID: 654 0138 5085
Kenncode: Beratung

Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist unabhängig vom üblichen Einschreibungsverfahren. Das Antragsformular für die Eignungsprüfung zum SoSe 2025 wird am 04.11.2024 freigeschaltet. Bitte melden Sie sich bis zum 01.12.2024, 23:59 Uhr mit dem Formular zur Eignungsprüfung an. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung (es wird lediglich eine automatisiert erstellte E-Mail versendet).

Bitte teilen Sie dem Sekretariat schriftlich bis zum 01.12.2024 mit, wenn Sie sich von der Eignungsprüfung abmelden oder Ihre Angaben in der Anmeldung korrigieren möchten.

Persönliche Abgabe der Bewerbungsmappe:
Sie können Ihre Bewerbungsmappe persönlich oder durch Dritte am Mittwoch, 4. und Donnerstag, 5. Dezember 2024, jeweils von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr, im Raum S 2.100 abgeben.

Postalische Zusendung der Bewerbungsmappe:
Sie können uns Ihre Bewerbungsmappe per Post schicken
von Dienstag, 26. November bis einschließlich Dienstag, 3. Dezember 2024 an:

Universität Paderborn
Fach Kunst
Warburger Straße 100
33098 Paderborn

Es zählt das Datum des Eingangs Ihrer Bewerungsmappe an der Universität Paderborn, nicht das Datum, wann Sie Ihre Bewerbungsmappe abgeschickt haben. Bitte senden Sie uns Ihre Mappe fristgerecht zu, da Sie etwaige Verzögerungen durch eine Zollbearbeitung mit einkalkulieren müssen. Die Annahme von Sendungen, bei denen für die Universität Gebühren anfallen, müssen wir leider verweigern. Wir stellen keine Empfangsbestätigung aus (auch nicht per E-Mail oder telefonisch).

Sie haben an der Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung im Wintersemester/Sommersemester teilgenommen und möchten Ihre Bewerbungsmappe vor Ablauf der Widerspruchsfrist abholen?

Füllen Sie hierfür bitte folgendes Formular aus:

Verzicht auf eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid

Datenschutzerklärung für das Formular "Antrag zur Feststellung der künstlerischen Eignung"
Gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie hiermit über die mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten in das Formular verbundene Verarbeitung informiert. Über die folgende Beschreibung hinaus gilt die allgemeine Datenschutzerklärung für das Webangebot der Universität Paderborn. Hinsichtlich der im Folgenden verwendeten Begriffe, bspw. „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der DS-GVO verwiesen.

Verarbeitete Daten
Folgende Daten werden mit dem Formular erhoben und auf sicheren Systemen der Universität Paderborn gespeichert:

  • Anrede*
  • Name *
  • Vorname*
  • Straße*
  • Hausnummer*
  • PLZ*
  • Wohnort*
  • Geburtsdatum*
  • Geburtsort *
  • Emailadresse *
  • Matrikel-Nr.

Erforderliche Datenfelder sind mit einem * markiert.

Zusätzlich werden folgende Daten automatisiert erfasst:

  • die Bestätigung Ihrer Einwilligungserklärung
  • Datum und Uhrzeit des Absendens des Formulars
  • ggf. IP-Adresse der Nutzerin/des Nutzers (bei allen Formularen deaktiviert/es erfolgt eine Speicherung der IP in den Logs des Webservers für 7 Tage – siehe allgemeine Datenschutzerklärung für das zentrale Webangebot)

Rechtsgrundlagen
Die Erhebung personenbezogener Daten basiert auf einer Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a. EU-DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung
Das Formular dient der Anmeldung zur Feststellung der künstlerischen Eignung im Fach Kunst.

Dauer der Speicherung
Die Daten, die wir im Rahmen Ihrer Anmeldung zur Feststellung der künstlerischen Eignung im Fach Kunst erheben, werden nach 3 Jahren gelöscht.

Die Anmeldedaten werden auf dem Webserver spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Anmeldefrist gelöscht.

Datenübermittlungen
Die mit dem Formular erhobenen Daten werden an keine Dritten (d. h. keine externe Personen oder Stellen) weitergegeben.

Kontaktdaten
Verantwortlich für das Webangebot ist die Universität Paderborn (siehe allgemeine Datenschutzerklärung für das Webangebot).

Kontaktdaten des Formularanbieters in der Universität:
Prof. Max Schulze
Fakultät für Kulturwissenschaften
Institut für Kunst / Musik / Textil
Fach Kunst
E-Mail: Max.Schulze@upb.de
Tel.: 05251 60-2986
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die DSGVO gewährten Rechte geltend machen. Diese Rechte werden in der allgemeinen Datenschutzerklärung für das Webangebot beschrieben.