Allge­meine Hin­weise zu Lehrver­an­stal­tun­gen

Bitte beachten Sie: Aufgrund der PO-Änderungen seit WS 2020/21, der Qualität der Lehre, der Studienorganisation und studentischer Wünsche gilt ab dem Sommersemester 2023:

Im Laufe des Bachelorstudiums kann nur eine Wahlpflichtveranstaltung aus der Reihe „Artistcoaching“ und eine Wahlpflichtveranstaltung aus der Reihe „Instruments“ von Thorsten Drücker belegt werden. Eine Anrechnung dieser Veranstaltungen im Studium Generale oder für andere Module jenseits der Module „Musik- und Medienpraxis/Musikjournalismus“ im BA und MA ist nicht möglich.

Im Allgemeinen gilt, dass Pflichtveranstaltungen im Laufe des Studiums grundsätzlich nur ein einziges Mal belegt werden dürfen. Eine Mehrfachbelegung ist auch als Anrechnung in anderen Modulen (z.B. im Studium Generale) nicht möglich. Das gilt auch, wenn sich der Titel leicht ändert und für alle Pflichtseminare/vorlesungen wie z. B. Stilkopie, Popmusikgeschichte, Einführung Populäre Musik und Medien, Musikproduktion usw.

Wenn Veranstaltungen bereits von der Teilnehmendenzahl maximal belegt sind, schauen Sie bitte zunächst, ob in anderen Veranstaltungen des Moduls noch Möglichkeiten zur Teilnahme vorhanden sind. Die Dozierenden sind dazu angehalten, Studierende erst dann nachträglich anzumelden, wenn es keine freien Plätze in alternativen Veranstaltungen mehr gibt. Das gilt insbesondere für die Module M4, M7, M8 und M9 im Bachelor. Sollte es keine freien Plätze in den Modulen mehr geben, können Sie sich in begründeten Einzelfällen durch die Dozierenden nachtragen lassen. Ggf. werden zu Beginn der Revisionsphase weitere Plätze freigegeben.

Die Regelungen gelten im Prinzip schon seit Einführung der PO 2020 zum WS 2020/21. Immer wieder kam es offenbar zu individuellen Nachtragungen und Änderungen. Dies wird im Sinne des Vertrauensschutzes der Studierenden rückwirkend nicht sanktioniert, allerdings zukünftig ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr ermöglicht.

Wir empfehlen dringend, dass Sie sich bitte immer vor oder zu Beginn der Teilnahme an Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung der empfohlenen Verlaufspläne sowie Prüfungsordnungen vergewissern, dass die Veranstaltungsbelegungen ordnungsgemäß in ihr Curricukum passen und sie zu Veranstaltung, Studienleistung und ggf. Prüfungsleistung angemeldet sind. Falls Sie Ihre Module bereits voll belegt haben oder Veranstaltungen nicht (mehr) im Curriculum berücksichtigt werden können, ist es jederzeit möglich, von den Doziereden eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Sie die Veranstaltung freiwillig zusätzlich und ohne ECTS besucht haben.

Bei Fragen und Beratungsbedarf stehen Ihnen Prof.in Dr.in Beate Flath und Prof. Dr. Christoph Jacke in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

Lehrver­an­stal­tun­gen Pop­uläre Mu­sik und Medi­en (B.A.)