1.

Prüfer*innen finden und wählen

Für die Wahl der Erstprüfer*in (in vielen Prüfungsordnungen steht Themensteller*in) kannst du die Hochschullehrenden (Professor*innen) deines Studiengangs/Fachs ansprechen, ob sie als Prüfer*innen die Betreuung deiner Abschlussarbeit übernehmen. Auch für den*die zweite Prüfer*in kannst du Lehrende ansprechen oder dich mit deinem*deiner Erstprüfer*in besprechen, wer für dein Thema noch geeignet ist.

Bei Bachelorarbeiten können auf Antrag beim Prüfungsausschuss auch promovierte hauptamtliche Lehrende als Prüfer*innen Abschlussarbeiten betreuen. 

Prüfer*innen für die Masterarbeit sollten in der Regel Hochschullehrende (Professor*innen), Juniorprofessor*innen oder Habilitierte sein. Die Zweitbegutachtung kann jedoch durch promovierte hauptamtliche Lehrende, zum Teil auch aus den Nachbardisziplinen an der Universität Paderborn*, übernommen werden. 

* Die genauen Vorgaben für deinen Studiengang findest du in deiner Prüfungsordnung unter dem Punkt Bachelor- bzw. Masterarbeit.  

2.

Thema, Umfang und Sprache

Bei einigen Prüfer*innen findest du bereits Themenvorschläge für Abschlussarbeiten auf den jeweiligen Personenseiten. Du hast als Studierende*r jedoch auch ein Vorschlagsrecht, welches jedoch keinen Rechtsanspruch begründet. Sprich mögliche Prüfer*innen ruhig an. So können z. B. in der Sprechstunde mögliche Themenvorschläge gemeinsam besprochen werden. 
Das Thema kann nur einmal und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben und geändert werden. 

Alle Informationen zum Umfang und zur Sprache, in der deine Abschlussarbeit erstellt werden muss, erfährst du in deiner Prüfungsordnung im Abschnitt Bachelor- bzw. Masterarbeit.  

3.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt über das Campus Management System PAUL. Eine Anleitung findest du bei den Bedienungsanleitungen auf den PAUL Infoseiten.

4.

Mündliche Prüfung

Wird die Abschlussarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird in den Studiengängen/Fächern, die dies in der Prüfungsordnung unter mündliche Verteidigung vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Abschlussarbeit anberaumt. Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als sechs Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden. 

Bei der mündlichen Verteidigung der Abschlussarbeit sollen Studierende die Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen kurz vorstellen und erläutern. Die Prüfer*innen haben bei der mündlichen Verteidigung Gelegenheit zu Nachfragen, die sich häufig aus den Gutachten zu deiner Abschlussarbeit ergeben.  
Die mündliche Verteidigung der Abschlussarbeit wird von zwei Prüfer*innen abgenommen, die in der Regel mit den Gutachter*innen identisch sind. 

5.

Wiederholung

Die Abschlussarbeit kann bei „nicht ausreichender“ Leistung einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues inhaltlich geändertes Thema zu stellen. Alle Infos stehen auch dazu in der Prüfungsordnung.

6.

Plagiat

Die Abschlussarbeit darf nicht, auch nicht auszugsweise, für eine andere abgeschlossene Prüfung angefertigt sein. Dies kannst du mit folgender Erklärung nachweisen: 

Füge die Erklärung jedem Exemplar deiner Arbeit bei und lasse sie einbinden/einheften.