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Fakultät für Kulturwissenschaften
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      • Kom­pe­tenz­zen­trum für Kul­tur­er­be: ma­te­ri­ell - im­ma­te­ri­ell - di­gi­tal
      • Seminar für Jüdische Studien (Pnina Navè Levinson Seminar für Jüdische Studien)
      • Zentrum für deutschsprachige Gegenwartsliteratur (ZdG)
      • Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies (ZG)
      • Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften (ZeKK)
      • Zentrum Musik – Edition – Medien (ZenMEM)
      • Zentrum für Sprachlehre (ZfS)
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Förderung der KW
Förderung der KW
Be­wer­bungs­fris­ten
Fördersumme
Be­wer­bung
  1. Fakultät für Kulturwissenschaften
  2. International
  3. Studium International
  4. Outgoing
  5. Auslandspraktika
  6. KW-Förderung freiwillige Auslandspraktika

För­de­rung der Fa­kul­tät für Kul­tur­wis­sen­schaf­ten für frei­wil­li­ge Aus­land­s­prak­ti­ka / Pflicht­prak­ti­ka, die frei­wil­lig im Aus­land ab­sol­viert wer­den

Sie haben bereits einen Auslandsaufenthalt absolviert, wollen aber noch mehr Praxiserfahrung im Ausland sammeln? In Ihrer Prüfungsordnung ist kein verpflichtender Auslandsaufenthalt vorgesehen, Sie wollen aber trotzdem ein Auslandspraktikum machen? Sie planen Ihr freiwilliges Auslandspraktikum über eine Dauer von mindestens 3, aber weniger als 8 Wochen (max. Länge von 59 Tagen) und finden daher keine finanzielle Förderung? Sie wollen ein Pflichtpraktikum freiwillig im Ausland absolvieren? Genau dafür hat die Fakultät für Kulturwissenschaften dieses Förderprogramm eingerichtet.

Die Mehrzahl aller studienbedingten Auslandspraktika sind über Erasmus+ oder Promos förderbar. Sollten Sie jedoch während Ihres Studiums ein zusätzliches oder freiwilliges Auslandspraktikum absolvieren wollen, welches kürzer als 6 Wochen ist, dann können Sie über diese Programme nicht gefördert werden.

Die Fakultät für Kulturwissenschaften möchte mit der eigens eingerichteten Fakultätsförderung für freiwillige Auslandspraktika genau dieser Gruppe an Studierenden einen (weiteren) Auslandsaufenthalt ermöglichen.

Be­wer­bungs­fris­ten

01. November bis 15. Dezember (für Auslandspraktika zwischen dem 01.02. und 31.07.)

01. Mai bis 15. Juni (für Auslandspraktika zwischen dem 01.08. und 31.01.)

Hö­he der fi­nan­zi­el­len För­de­rung

Die finanzielle Förderung der Fakultätsförderung orientiert sich grob an den Kosten, die für die Anreise in europäische/Erasmus+ Länder und Länder außerhalb Europas aufzubringen sind. Es gelten die folgenden einmaligen Fördersätze für die zwei Ländergruppen:

Erasmus+ Raum (inkl. Programmländer): 300 Euro einmalig

Länder außerhalb des Erasmus+ Raumes: 400 Euro einmalig

Sonderförderung für Studierende mit Behinderung(en) oder Kind(ern): Sie können ein zusätzliches sogenanntes Top-Up beantragen. Schreiben Sie Anke Riebau dazu eine E-Mail.

Be­wer­bung

1.

Bewerbungsvoraussetzungen checken

Sie müssen während des gesamten Praktikumszeitraums als Studierende*r der Universität Paderborn immatrikuliert sein.

Der Auslandsaufenthalt ist freiwilliger Teil Ihres (Pflicht-) Praktikums.

Folgende Auslandspraktika sind förderbar:

  • Pflichtpraktika im BA oder MA, die freiwillig im Ausland absolviert werden,
  • Berufsfeldpraktika im B.Ed. oder M.Ed., die freiwillig im Ausland absolviert werden,
  • Schulpraktika im B.Ed. oder M.Ed., die freiwillig im Ausland absolviert werden,
  • Freiwillige Auslandspraktika mit Studienbezug,
  • Freiwillige Auslandspraktika mit Anrechnung für den 3-monatigen-Auslandsaufenthalt.
  • Es muss sich, vom Workload, um ein Vollzeitpraktikum (> 32 Stunden/Woche, oder > 15 Stunden/Woche Präsenz im Praktikum, Restzeit: Vor- und Nachbereitung (nachgewiesen)) handeln.
  • Das Praktikum muss einen inhaltlichen Bezug zu Ihrem Studium aufweisen.
  • Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht vollständig eingehen.
  • Ihre Bewerbung muss eine überzeugende, schriftlich dargelegte Motivation deutlich machen, Lernziele sollten herausgestellt werden und ein Bezug zu Ihrem späteren Berufswunsch sollte erkennbar sein.
  • Eine "Doppelförderung", wenn Sie z.B. eine Erasmus+ oder Promos Praktikumsförderung erhalten, ist nicht möglich.

Studierende mit Behinderung(en) oder Kind(ern) haben die Möglichkeit, eine Sonderförderung zu beantragen. Hierzu bitte eine E-Mail an Anke Riebau schreiben oder die Sprechstunde wahrnehmen.

2.

Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland

Sie suchen selbstständig nach einem geeigneten Auslandspraktikum, das einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studium aufweist. Bei Schulpraktika im Ausland, können Sie sich ggf. auf einen Platz an einer Kooperationsschule des PLAZ bewerben.

3.

Bewerbungsunterlagen sammeln und einreichen

Sobald Sie einen geeigneten Praktikumsplatz gefunden haben, können Sie sich bei Anke Riebau um die Fakultätsförderung für freiwillige Auslandspraktika/Pflichtpraktika, die freiwillig im Ausland absolviert werden, bewerben. Hierfür reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn per Mail/in der Sprechstunde ein. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht doppelt gefördert werden können. Das heißt: Sollten Sie über Erasmus+ oder Promos gefördert werden, dann ist die Fakultätsförderung nicht mehr möglich.

Einzureichende Unterlagen

  1. Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache, max. 2 Seiten)
  2. Motivationsschreiben (nicht länger als 1 Seite, standardmäßige Formatierung), welches
    • Ihre Motivation herausstellt,
    • den Studienbezug Ihres Auslandspraktikums deutlich macht,
    • herausarbeitet, was Sie sich von dem Praktikum erhoffen (Lernziele)
    • und wie das Praktikum Ihrem späteren Berufswunsch dient.
  3. Offizielle Praktikumszusage der Praktikumsinstitution im Ausland
  4. Unterschriebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung
  5. Ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung für die Fakultätsförderung (je nach Zielland bitte entsprechend auswählen):
    • Erasmus+ und Programmländer (Info: Welche Länder sind das?)
    • Länder außerhalb des Erasmus+ Raumes
4.

Zusage oder Absage

Ihre eingereichten Unterlagen werden überprüft und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung.

Wenn Sie eine Zusage erhalten, erhalten Sie eine Bestätigung der Förderzusage per E-Mail sowie alle weiteren nötigen Informationen.

5.

Bei Förderzusage und nach Abschluss des Praktikums

Nach Abschluss des Praktikums sind Sie verpflichtet einen Bericht über Ihre Erfahrungen zu verfassen. Hierfür erhalten Sie nach Abschluss Ihres Praktikums eine E-Mail mit der Vorlage. Außerdem ist ein Nachweis zur Aufenthaltsdauer (Praktikumszeugnis) einzureichen.

Einzureichende Unterlagen nach Beendigung des Praktikums:

  1. Praktikumszeugnis
  2. Erfahrungsbericht (Vorlage erhalten Sie von mir elektronisch)

Sollte das Praktikum nicht stattfinden, sind Sie verpflichtet dies sofort transparent zu kommunizieren. Dies gilt ebenfalls für einen Abbruch oder eine Verkürzung der Praktikumsdauer. Die Förderung muss dann von Ihnen zurückerstattet werden.

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33098 Paderborn
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