"Weltweit" Learning Agreements & Anerkennung
Sind Sie in der Vorbereitung auf ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen?
Dann benötigen Sie ein Learning Agreement!
Für die fachliche Beratung zu, sowie der Betreuung und Unterzeichnung von Learning Agreements gibt es innerhalb der Fakultät Ansprechpersonen, sogenannte "Anerkennungsbeauftragte". Die Anerkennungsbeauftragten beraten und unterstützen Sie bei allen inhaltichen Fragen rund um die Anerkennung von Leistungen, die Sie an der Partnerhochschule absolvieren und im Nachhinein anerkennen lassen wollen.
Gut zu wissen: Mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Learning Agreement können Sie sicherstellen, dass Ihnen die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen, auch anerkannt werden. Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt und von der*dem Anerkennungsbeauftragten unterzeichnet bekommen haben, heißt es: ab ins Ausland und alle Leistungen bestehen!
Und, wie geht das jetzt theoretisch mit der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland?
Schritt 1: Vor der Abreise
- Learning Agreement "Before the Mobility" ausfüllen und von dem*der jeweiligen Anerkennungsbeauftragten unterschreiben lassen.
(Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass Sie die Modulnummern (M.XXX.XXXX) und Modulbausteinnnummern (K.XXX.XXXX) in Table B des Learning Agreements eintragen und keine Veranstaltungsnummern (keine L.XXX.XXXX Nummern!) - Das Learning Agreement erhalten Sie direkt vom International Office!
- Auch für Freemover ist ein Learning Agreement zu empfehlen, um eine Anerkennung zu garantieren.
- Informieren Sie sich über die Modi der Notenumrechnung von Leistungen, die im Ausland erbracht werden/wurden.
Schritt 2: Während des Auslandssemesters
- Sollte sich Ihre Kurswahl während des Auslandsstudiums, müssen Sie ein Learning Agreement "During the Mobility" ausfüllen und von den jeweiligen Anerkennungsbeauftragten unterschreiben lassen.
- Denken Sie daran sich alle erbrachte Leistungen von der Partnerhochschule dokumentieren zu lassen und sammeln Sie alle Nachweise über die bestandenen Leistungen sammeln. Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums erhalten Sie i.d.R. ein Transcript of Records über Ihre dort bestandenen Leistungen, welches alle Ihre bestandenen Leistungen automatisch dokumentiert.
Schritt 3: Zurück an der UPB
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Nachdem Sie Ihr Auslandsstudium erfolgreich beendet haben und zurück an der UPB sind, müssen Sie für die erfolgreiche Anerkennung Ihrer Studienleistungen alle nötigen Dokumente einreichen.
Und das geht so:
- Anerkennungsdokument der UPB für Ihren Studiengang/Ihr Fach ausfüllen (Links unten)
- Alle relevanten Unterlagen bei den jew. Anerkennungsbeauftragten vorlegen:
1. letztes unterzeichnetes Learning Agreement,
2. Transcript of Records der Partnerhochschule und
3. Anerkennungsdokument der UPB- nach Unterschrift der jew. Anerkennungsbeauftragten > Dokument an den entspr. Prüfungsausschuss senden
- Letztlich: Unterlagen an das Zentrale Prüfungssekretariat senden und dort werden Ihre Leistungen dann in PAUL eintragen
Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland nochmal im Überblick (nach Studiengängen):
Für alle Nicht-Lehramtsstudiengänge/außerschulische Studiengänge: Anerkennungsdokument inkl. Merkblatt
Anerkennung im Lehramt: Bachelor of Education und Master of Education
Anerkennungsbeauftragte der Institute/Studiengänge
Für die Anerkennung der Lehrveranstaltungen aus dem Ausland von den jew. Anerkennungsbeauftragten besprochen und abgezeichnet werden. Sollten Sie mehr als ein Fach im Ausland studieren wollen/studiert haben, müssen Sie zu unterschiedlichen Anerkennungsbeauftragten und sich Unterschriften holen.
Liste der Anerkennungsbeauftragten der Fakultät KW
**Die gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen können im Einzelfall abweichen. Sie dienen zur Orientierung und Information für die Vor- und Nachbereitung auf ein Auslandsstudium.**