Umrechnung von Noten, die im Ausland erbracht wurden

Im Ausland erbrachte Leistungen und die damit verbundenen Noten sind nicht immer eins-zu-eins auf das Notensystem der Heimathochschule umzulegen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, dass es innerhalb der Fakultät - je nach ausländischer Hochschule - institutsspezifische Unterschiede bei der Umrechnung von Noten gibt. Wichtig ist hierbei allerdings, dass ein größtmögliches Maß an Transparenz gegeben ist und den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, sich bereits vor einem Auslandsaufenthalt über die Modi der Notenumrechnung(en) informieren zu können. 

Im Regelfall wird zur Umrechnung von Noten, welche an ausländischen Hochschulen erworben wurden, die modifizierte Bayerische Formel genutzt. Es kann allerding Ausnahmen geben!

Generell ist zu empfehlen: Vereinbaren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt immer einen Termin mit der*dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Faches/(Teil-)Studiengangs, um sich über die Notenumrechnungsmodi zu informieren und sich abzusichern.

Excel-Dokument zur Umrechnung von im ausland erbrachten Noten nach modifizierter Bayerischer Formel*

*Für die Anerkennung sind in letzter Instanz die jeweiligen Prüfungsausschüsse Ihres Faches zuständig. Bei Problemen mit der Anerkennung und Beschwerden wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an die*den Programmbeauftragte*n oder Ihre*Ihren Prüfungsausschussvorsitzende*n.

Die hier formulierten Informationen zu Notenumrechnungen von Leistungen aus dem Ausland dienen der ersten Orientierung und können keine verbindliche Auskunft darstellen. Bei der finalen Umrechnung von Noten ist immer Rücksprache mit dem entsprechenden Institut/(Teil-)Studiengang/Fach zu halten.

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Anke Riebau

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

Referentin für Internationalisierung / Fakultätskoordination Incoming- & Outgoing-Studierende

E-Mail schreiben +49 5251 60-4013