Praktika im Ausland – Anrechnung

Studierende der Nicht-Lehramtsstudiengänge können sich ein Auslandspraktikum - auch wenn es als solches in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist - im Rahmen Ihres Pflichtpraktikums anrechnen lassen. Dafür muss es aber den inhaltlichen und formellen Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechen. Was Sie für die Anrechnung beachten müssen, können Sie dem Leitfaden für die Anmeldung und Anrechnung von Pflichtpraktika entnehmen.

Das Scheinformular für die Anrechnung finden Sie hier: 

Eine Übersicht der Fachvertreter*innen, die Ihnen das Scheinformular zur Anrechnung Ihres Pflichtpraktikums (im Ausland) unterzeichnen finden Sie auf der Hauptseite der Praktikumskoordination.

Studierende des Bachelor oder Master of Education wenden sich für die Anrechnung ihres Auslandspraktikums bitte an das PLAZ.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Dann können Sie sich gerne an mich wenden.

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Anke Riebau

Fakultät für Kulturwissenschaften

Referentin für Internationalisierung / Fakultätskoordination Auslandspraktika

E-Mail schreiben +49 5251 60-4013
Hinweis an die Redakteure: Der Inhalt enthält nicht erlaubte Elemente und wurde daher ausgeblendet.

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