Praktika im Ausland – Anrechnung
Studierende der Nicht-Lehramtsstudiengänge können sich ein Auslandspraktikum - auch wenn es als solches in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist - im Rahmen Ihres Pflichtpraktikums anrechnen lassen. Dafür muss es aber den inhaltlichen und formellen Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechen. Was Sie für die Anrechnung beachten müssen, können Sie dem Leitfaden für die Anmeldung und Anrechnung von Pflichtpraktika entnehmen.
Studierende des Bachelor oder Master of Education wenden sich für die Anrechnung ihres Auslandspraktikums bitte an das PLAZ.
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Dann können Sie sich gerne an mich wenden.